Apple an US-Supreme-Court: Design-Streit mit Samsung verdient keine erneute Klärung

Der iPhone-Hersteller hat das höchste US-Gericht gebeten, die von Samsung beantragte Klärung des ersten großen Patentstreites abzuweisen. Der Fall finde zwar viel Beachtung, sei aber "juristisch alltäglich".

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iPhone vs. Samsung

(Bild: dpa, Andreas Gebert/Symbol)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Apple hat sich gegen Samsungs Antrag ausgesprochen, den ersten großen Patentstreit der Konzerne vor dem Obersten Gerichtshof der USA aufzurollen. Samsung habe seinen "Tag vor Gericht" gehabt, argumentiert Apple in einer Eingabe an den Supreme Court – "und zwar viele Tage". Die Geschworenen entschieden völlig berechtigt, dass Samsung Apples Design kopiert hat, betont der iPhone-Hersteller. "Der Rechtsstreit mag zwar viel Beachtung finden, er ist aber juristisch alltäglich". Die Angelegenheit dürfe deshalb nicht weiter in die Länge gezogen werden.

Apple vs. Samsung

Auf vier Kontinenten haben sich Apple und Samsung vor Gericht getroffen, um den jeweils anderen wegen Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern zu verklagen. Seinen bis dato größten Sieg errang Apple in Kalifornien: Ein Geschworenengericht befand Samsung für schuldig, mit zahlreichen Geräten gegen Apples Rechte verstoßen zu haben. Eine Übersicht über die Patente und Geschmacksmuster von Apple, um die es in dem Prozess ging, sowie über das Urteil und die bisherigen Weiterungen:

Wegen der Verletzung von Apple-Patenten und Geschmacksmustern musste der südkoreanische Smartphone-Hersteller im Dezember 548 Millionen Dollar an Apple überweisen. Die Jury-Entscheidung fiel im ersten großen US-Patentstreit der Konzerne – nach fast fünf Jahren.

Samsung hat sich an das oberste US-Gericht gewendet, um zu klären, wie die Schadenersatzhöhe bei der Verletzung von Geschmacksmustern ("Design Patents") zu bestimmen ist.

Als Berechnungsgrundlage diente in dem Rechtsstreit der mit dem Verkauf von Smartphones erzielte Gesamtgewinn, statt nur die jeweilige Funktion, die von Apples Geschmacksmuster geschützt wurde. Mehrere andere US-Konzerne wie Facebook und Google hatten sich aus diesem Grund hinter Samsung gestellt – das Urteil könne "verheerende Auswirkungen für Unternehmen" haben.

Komplexe Geräte wie Smartphones seien nicht als Gesamtheit zu betrachten. "Wenn ein Geschmacksmuster nur die Komponente eines Produktes abdeckt, sollte die Entschädigungssumme dann nicht allein aus den Profiten ermittelt werden, die durch diese spezifische Komponente erzielt wurden", lautet Samsungs Frage an das höchste US-Gericht.

Die Geschmacksmuster decken aber nicht nur eine "kleine Komponente" des iPhones ab, sondern das gesamte Erscheinungsbild aus Vorderseite, Gehäuserahmen und Bedienoberfläche, hält Apple dagegen – sie schützen also das "ikonische Aussehen" des iPhones. Samsungs Argument, die Entscheidung in dem Verfahren könne “Design-Patent-Trolle” hervorrufen, sei völlig überzogen und lasse sich nicht mit konkreten Rechtsfällen belegen – im Unterschied zur Welt der technischen Patente (“Utility Patents”), fügt Apple hinzu.

Apple und Samsung führen den Patentstreit inzwischen nur noch in den USA. Im zweiten großen Verfahren wurde Samsung zu einer Zahlung von 120 Millionen US-Dollar verurteilt, Apple hat inzwischen ein US-Verkaufsverbot erwirkt – es betrifft aber nur Samsung-Modelle, die längst nicht mehr auf dem Markt sind. (lbe)