LG Berlin: Facebook muss 100.000 Euro Ordnungsgeld zahlen

Facebook soll ein Ordnungsgeld zahlen, weil die sogenannte "IP-Klausel" in den Nutzungsbedinungen trotz Verbots nicht entscheidend geändert worden ist. Noch ist der Beschluss des LG Berlin aber nicht rechtskräftig.

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(Bild: dpa, Friso Gentsch)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Holger Bleich

Nach einem Beschluss des Landgerichts (LG) Berlin muss Facebook 100.000 Euro Ordnungsgeld in die Staatskasse überweisen. Am 11. Februar 2016 (Az. 16 O 551/10, PDF) entschied das Gericht, dass Facebook gegen eine Unterlassungsverpflichtung des höherinstanzlichen Kammergerichts Berlin verstoßen hat. Facebook habe anders als vom Kammergericht gefordert eine Passage in den Vertragsklauseln zwischen dem sozialen Netzwerk und seinen deutschen Nutzern nicht ausreichend abgeändert.

Ursprung dieses Verfahrens ist eine Klage gegen Facebook, die der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bereits 2010 angestrengt hatte. Die Verbraucherschützer hatten moniert, dass die sogenannte "IP-Lizenz-Klausel" in Facebooks Nutzungsbedingungen zu unbestimmt formuliert sei und sich damit nachteilig auf die deutschen Nutzer auswirke. Mit dieser "IP-Lizenz" räumt sich Facebook nichtexklusive, weltweite Rechte zur Verwendung aller Inhalte ein, die Mitglieder des Netzwerks dort posten ("IP" steht in diesem Fall für "Intellectual Property").

Der vzbv bekam in dem Verfahren in erster und zweiter Instanz Recht. Das Kammergericht Berlin warf Facebook vor, mit der Klausel gegen das Transparenzgebot zu verstoßen (Az. 5 U 42/12) und untersagte deren Nutzung am 24. Januar 2014. Nach der Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesgerichtshofs ist dieses Urteil seit Oktober 2015 rechtskräftig. Im Dezember 2015 prüfte der vzbv, ob sich Facebook an die Unterlassungsverpflichtung hält. Man fand eine geänderte, aber nach Ansicht des vzbv immer noch rechtswidrige Version der Klausel vor und beantragte ein "in das Ermessen des Gerichts gestelltes Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro".

Das Landgericht folgte der Argumentation. Die neue Klausel sei im Kern nicht konkreter, damit verstoße Facebook gegen die Unterlassungsverpflichtung. Zwar habe Facebook bereits angekündigt, die Klausel demnächst nochmal ändern zu wollen, dies könne sich aber nicht mehr auf den Verstoß auswirken: "Die Beibehaltung einer Klausel mit dem gerichtlich beanstandeten Inhalt lässt erkennen, dass die Schuldnerin das gerichtliche Verbot nicht ausreichend ernst genommen hat." Die vergleichsweise hohe Summe von 100.000 Euro für ein erstes Ordnungsgeld erklärt das Gericht damit, dass die Sanktion "auch für die wirtschaftlich starke Schuldnerin zumindest spürbar sein" müsse.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch zeigt sich Klaus Müller, Vorstand des vzbv, bereits zufrieden: "Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen. Ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro ist ein deutliches Signal. Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen." Eine AGB-Klausel werde nicht dadurch besser, dass Facebook ein paar Worte ändere. Ein Sprecher von Facebook erklärte dazu, dass das Unternehmen die Zahlung des Ordnungsgeldes akzeptiere.

[UPDATE, 29.02.2016, 15:25]

Eine Stellungnahme von Facebook wurde ergänzt. (hob)