EU-Rat: Europol soll auch Daten privater Firmen nutzen können

Die Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten befürworten einen Verordnungsentwurf, laut dem Europol künftig auch Daten privater Firmen wie Facebook oder Google nutzen können soll.

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EU-Rat: Europol soll auch Daten privater Firmen nutzen können

(Bild: Europol)

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Ermittler der Polizeibehörde Europol sollen einfacher auch an Daten von Firmen wie Facebook, Google oder Twitter gelangen. Die Innen- und Justizminister der EU haben dazu auf ihrem Treffen am Donnerstag in Brüssel einen Verordnungsentwurf angenommen. Darauf hatten sich zuvor Vertreter der Mitgliedsstaaten mit Verhandlungsführern des EU-Parlaments und der Kommission verständigt.

Direkt sollen die Eurocops selbst nach wie vor keine Auskünfte über personenbezogene Informationen von Internetfirmen verlangen dürfen. Sie müssen dafür weiter den offiziellen Weg gehen und sich an nationale polizeiliche Anlaufstellen wenden. Die neuen Regeln sehen aber eine Hintertür vor: Europol darf darüber künftig persönliche Daten von privaten Stellen erhalten, wenn diese sich mehr oder weniger unaufgefordert zu einem solchen Transfer bereit erklären. Auch wird es den Strafverfolgern gestattet, ihrerseits Informationen an Firmen zu geben.

Aus der Ratsspitze hatte es dazu geheißen, dass ein "Dialog" gerade zur Terrorismusbekämpfung unerlässlich sei. Facebook etwa müsse bei einem Europol-Hinweis verpflichtet sein, die Fahnder über weitere Konten und Profile aufzuklären, die eine mit einer bestimmten IP-Adresse verknüpfte Person unterhalte. Der Innenausschuss des EU-Parlaments hatte sich zudem dafür ausgesprochen, dass die Behörde etwa Betreiber sozialer Netzwerke bitten können soll, Seiten von Terrororganisationen wie dem Islamischen Staat (IS) zu löschen. Weiter müsse es ihr möglich sein, Details zu den Verantwortlichen zu erfragen.

Die europäischen Gesetzgebungsgremien wollen mit der Verordnung zudem die Meldestelle für rechtswidrige Internetinhalte und Online-Hetze sowie das übergeordnete "Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung" bei Europol auf eine klare Rechtsbasis stellen. Der Rat betont auch, dass "robustes Datenschutzsystem" für die Polizeieinheit garantiert werde. Der Datenschutzbeauftragte erhalte "völlige Unabhängigkeit" und "ausreichende Befugnisse", um gegebenenfalls einschreiten zu können. Das EU-Parlament muss den Entwurf voraussichtlich im Mai noch im Plenum beschließen, was als Formsache gilt. (anw)