Verbraucherschützer: Weiter Beschwerden über dreiste Telefonwerbung

Die Menschen in Thüringen laufen nach wie vor Gefahr, durch Verkauftricks am Telefon überrumpelt zu werden. Verbraucherschützer drängen daher auf weiter reichende gesetzliche Vorgaben.

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Telefon

(Bild: dpa, Marc Müller/Symbolbild)

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  • dpa

Die Thüringer Verbraucherzentrale pocht auf Nachbesserungen bei dem seit fast zweieinhalb Jahre geltenden Anti-Abzocke-Gesetz. Noch immer gingen Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung und dreister Verkaufsmaschen ein, sagte Ralf Reichertz von der Thüringer Verbraucherzentrale. "Viele Verbraucher sind genervt."

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Oktober 2013 sind telefonisch geschlossene Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen nur noch wirksam, wenn sie zusätzlich in Textform bestätigt werden. Auch Werbeanrufe, zu denen Verbraucher nicht ausdrücklich vorher ihre Zustimmung erteilen, können seitdem mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro geahndet werden.

Eine bundesweite Online-Umfrage unter 5400 Menschen zwischen Juli 2014 und November 2015 ergab, dass 79 Prozent unerlaubte Werbeanrufe erhielten. Im selben Zeitraum gingen bei den Verbraucherzentralen 19.500 Beschwerden über derartige Anrufe und am Telefon untergeschobene Verträge ein; davon knapp 860 in den Thüringer Beratungsstellen.

"Wir fordern schon lange, dass für alle per Telefon geschlossenen Verträge zusätzlich eine Bestätigung in Textform erfolgen soll", sagte Reichertz. Gingen Verbraucher unbedachte Abschlüsse am Telefon ein, müssten sie diese später widerrufen. "Da wird in die Privatsphäre eingegriffen und die Verbraucher müssen dann auch noch tätig werden", kritisierte Reichertz. Zudem sei das Spektrum unerlaubter Werbeangebote breit – vom Gesetz werde aber nur bei telefonisch angebahnten Gewinnspielverträgen die zusätzliche Bestätigung verlangt.

Bei den Verkaufstricks am Telefon habe es inzwischen eine Verlagerung gegeben, sagte der Verbraucherschützer. So würden inzwischen vermehrt Energieversorger, Telefonanbieter oder Register zum vermeintlichen Schutz vor lästiger Werbung mit unseriösen Geschäftspraktiken auffallen. Aber auch Zeitschriftenabonnements oder Nahrungsergänzungsmittel würden am Telefon verkauft, sagte Reichertz.

Seien früher überwiegend Senioren von Gewinnspielbetreibern überrumpelt worden, erhielten mittlerweile ebenfalls 30- und 40-Jährige vermehrt unerlaubte Werbeanrufe. "Wir bekommen da erst Ruhe rein, wenn sich die Verbraucher bewusst sind, dass sie einen Vertrag abschließen." (kbe)