Ärger mit Telefon und Post: Bundesnetzagentur schlichtet ab 1. April kostenlos
Bisher kostete es Verbrauchern 25 bis 35 Euro, wenn sie die Bundesnetzagentur bei Streitigkeiten mit Post- oder Telekommunikationsunternehmen eingeschaltet haben. Das ändert sich zum neuen Monat.
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Für Verbraucher ist die Schlichtung von Streitfällen mit Telekommunikations- und Postunternehmen durch die Bundesnetzagentur vom 1. April an kostenlos. Zu diesem Zeitpunkt tritt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft, wie die Behörde mitteilt. Schlichten kann die Agentur etwa bei strittigen Telefon- und Handyabrechnungen, nicht eingehaltenen vertraglichen Leistungen, gesperrten Anschlüssen, Problemen beim Anbieterwechsel und der Rufnummernmitnahme oder bei beschädigten sowie verlorenen Postsendungen.
Den Schlichtungsstellen der Bundesnetzagentur ist es nach eigenen Angaben in der Vergangenheit in rund 70 Prozent der Fälle gelungen, in Streitfällen eine gütliche Einigung ohne Gerichtsverfahren herbeizuführen. Die Gebühren richteten sich bislang nach dem Streitwert und betrugen mindestens 35 Euro bei Telekommunikations- und mindestens 25 Euro bei Postverfahren. (anw)