Landgericht Köln bestätigt Rabattverbot für MyTaxi

MyTaxi hat nun auch vor dem Landgericht Köln im Dauerstreit um Rabattaktionen für Taxifahrten verloren. Das Urteil hat aber nur Folgen, wenn es MyTaxi gelingt, ein bundesweit geltendes Rabattverbot zu kippen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 25 Kommentare lesen
myTaxi

(Bild: dpa, Daniel Reinhardt)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Die Daimler-Tochter MyTaxi ist im Dauerstreit um Rabatte für Taxifahrten vor einem weiteren Gericht unterlegen. Das Landgericht Köln bestätigte eine einstweilige Verfügung (Az. 33 O 220/15), die die Rabatte in der Domstadt verbietet, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag sagte. Eine spürbare Wirkung hat das Urteil nicht, denn das Landgericht Frankfurt hatte im Januar in einem anderen Verfahren ein bundesweites Rabattverbot für MyTaxi verhängt.

MyTaxi hatte gegen das Frankfurter Verbot Berufung eingelegt. Sollte der App-Anbieter damit Erfolg haben, blieben die Rabatte in Köln zumindest weiterhin verboten. Auch in dem Kölner Verfahren könnte MyTaxi in einem nächsten Schritt noch einmal Klage in einem sogenannten Hauptsacheverfahren einreichen. Das werde derzeit geprüft, sagte ein Sprecher.

Die Rabatte haben schon mehrere Gerichte in Deutschland beschäftigt. Gerichte in Hamburg und Stuttgart hatten zugunsten der App entschieden. Die Taxizentralen und Verbände argumentieren, dass der Internet-Dienstleister gegen die in Deutschland geltenden Festpreise für Taxifahrten verstößt. Der Betreiber von MyTaxi, die zum Daimler-Konzern gehörende Intelligent Apps GmbH, hatte Kunden bei Rabattaktionen in bestimmten Zeiträumen die Hälfte des Fahrpreises erstattet, wenn diese ein Taxi über den Dienst bestellten. MyTaxi hält dagegen, die Festpreise würden wegen der Erstattung nicht unterschritten, weil der Taxifahrer den vollen Fahrpreis erhält. (mho)