WLAN über die Straße

Unsere Firma möchte zwei Gebäude per WLAN-Funkstrecke verbinden. Dazu müssen wir eine öffentliche Straße überbrücken. Müssen wir solch eine Richtfunkverbindung anmelden oder dürfen wir sie auch so realisieren?

vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 1 Min.

Unsere Firma möchte zwei Gebäude per WLAN-Funkstrecke verbinden. Dazu müssen wir eine öffentliche Straße überbrücken. Müssen wir solch eine Richtfunkverbindung anmelden oder dürfen wir sie auch so realisieren?

Betriebsaufnahme und Ende von grundstücksüberschreitenden WLAN-Richtfunkstrecken müssen Sie derzeit noch formlos bei Ihrer RegTP-Außenstelle (Verzeichnis siehe www.regtp.de) melden. Manche WLAN-Anbieter halten dafür Vordrucke bereit (Download siehe Soft-Link). Diese Pflicht könnte mit Verabschiedung des neuen TKG (Telekommunikationsgesetzes) gegen Mitte des Jahres wegfallen. Wollen Sie Dienste für Dritte anbieten, ist derzeit eventuell auch eine Lizenz nötig. Auskünfte dazu erteilt die RegTP.

Die technischen Rahmenbedingungen (siehe Soft-Link) muss man stets einhalten: WLAN-Equipment für 2,4 GHz (802.11b/g) darf eine maximale Strahlungsleistung von 100 mW EIRP erreichen. Bei 5-GHz-WLAN ist im Outdoor-Betrieb bis zu 1 Watt EIRP erlaubt. Bei Richtantennen mit hohem Gewinn müssen Sie gegebenenfalls die Ausgangsleistung des Access Points respektive der Bridge drosseln. Manche Geräte haben dafür in der Konfiguration entsprechende Einstellungen (siehe c't 25/03, S. 166). (ea)

(ea)