Führungsstreit bei Media-Saturn – Kellerhals unterliegt vor BGH

Minderheitseigner Erich Kellerhals unterliegt im Machtkampf bei Media-Saturn erneut in einem Rechtsstreit. Es ging um Entscheidungen für Filial-Standorte.

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Media-Saturn

(Bild: dpa, Armin Weigel/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.

Im seit lange währenden Machtkampf bei Europas größter Elektronikkette Media-Saturn muss der Minderheitseigner Erich Kellerhals vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage hinnehmen. Der Media-Markt-Gründer streitet mit der Metro-Gruppe, die gut drei Viertel der Anteile hält, seit Jahren um das Sagen im Konzern. In Karlsruhe ging es am Dienstag im Wesentlichen darum, ob die Geschäftsführung die Eröffnung neuer Märkte allein beschließen kann oder dafür die Zustimmung der Gesellschafterversammlung braucht.

Das Oberlandesgericht München hatte diese Frage im August 2014 in Kellerhals' Sinne entschieden. Die BGH-Richter machten aber klar, dass dies der Überprüfung nicht standhält. Sie hoben das Urteil auf und stellten den Richterspruch aus der ersten Instanz wieder her.(Az. II ZR 275/14)

Zankapfel war eine Abstimmung über Standorte bei einer Gesellschafterversammlung 2012. Dort stand auf Betreiben von Kellerhals ein Vorschlag der Geschäftsführung über 50 neue Standorte im In- und Ausland zur Abstimmung. Mehrheitseigner Metro hatte aus formalen Gründen gegen bestimmte Standorte gestimmt, mit dem Verweis, dass die Entscheidung sowieso allein der Geschäftsführung obliege. Minderheitsgesellschafter Kellerhals, der 21,62 Prozent der Anteile hält, hatte gegen dieses Abstimmungsverhalten als Verletzung der Treuepflicht geklagt.

Der BGH stellte nun klar, dass ein Gesellschafter in seinem Abstimmungsverhalten grundsätzlich frei sei. Eine Pflicht zu einer bestimmten Stimmabgabe liege nur vor, wenn dies zur Erhaltung der geschaffenen Werte objektiv erforderlich und unter Berücksichtigung eigener Belange zumutbar sei. Bei Standortmaßnahmen gelte dies aber nicht.

Sowohl die Metro AG als auch die Media-Saturn-Gruppe begrüßten die Entscheidung. Es zeige erneut "die absolute Handlungsfähigkeit unserer Geschäftsführung für das operative Geschäft", sagte eine Sprecherin von Media-Saturn. Convergenta, die Beteiligungsgesellschaft von Erich Kellerhals, sieht sich hingegen in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, "dass die Gesellschafterversammlung zuständig ist, sobald einer der Gesellschafter ein Thema auf die Tagesordnung setzt". (Mit Material der dpa) / (axk)