Gericht: Domain "kaufhaus-des-ostens.de" wettbewerbswidrig

Das Landgericht Hamburg hat auf Klage von Karstadt einem Leipziger Daumenkino-Versender die Verwendung der Domain "kaufhaus-des-ostens.de" untersagt.

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Von
  • Tim Gerber

Das Landgericht Hamburg hat am Mittwoch auf Klage der Karstadt AG einem Leipziger Daumenkino-Versender die Verwendung der Domain "kaufhaus-des-ostens.de" untersagt. Der Beklagte nutze nach Ansicht des Gerichts durch die Verwendung dieses Domain-Namens den guten Ruf und die Bekanntheit des Berliner Karstadt-Kaufhauses KaDeWe wettbewerbswidrig aus, so die Begründung der Richter. Es könne zu "gedanklicher Verwechslung" kommen.

Der Geschäftsführer von Schacks Daumenkinos, Holger Schack, sah das anders und wehrte sich gegen die ihm von Karstadt zugestellte Abmahnung, auch auf die Gefahr hin – wie geschehen – von dem Konzern verklagt zu werden. "Ich wollte es aber auf keinen Fall mit Anwalt von Gravenreuth als Prozessgegner zu tun haben", verriet Schack heise online. Also engagierte der Sachse den wegen seiner Explorer-Abmahnungen im Auftrag der Firma Symicron bekannten Münchner Anwalt selbst. Dieser habe ihn "ausgesprochen engagiert vertreten". (tig)