Polizeilicher Datenaustausch in der EU bereits in der Vorbereitungsphase

Nach den Terroranschlägen von Brüssel wurden schnell Forderungen laut, dass der Datenaustausch der europäischen Ermittlungsbehörden verbessert und ausgebaut werden müsse. Pilotprojekte gibt es aber schon länger.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 20 Kommentare lesen
Fingerabdrücke
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
Inhaltsverzeichnis

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) forderte nach den Terroranschlägen in Brüssel, europäische Polizei-Datenbanken miteinander zu verknüpfen. Entsprechende Vorbereitungen und Pilotprojekte laufen aber schon seit längerem, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervorgeht, die heise online vorliegt.

Bereits seit 2014 gibt es eine Schnittstelle zwischen Interpol und Bundeskriminalamt zur automatisierten Abfrage von Daten aus der Interpol-Datenbank „Stolen and Lost Travel Documents Database“ (SLTD), in der rund 55 Millionen Reisedokumente erfasst sind. Im gegenwärtigen Probebetrieb wird sie von der Bundespolizei sowie von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hessen „intensiv“ getestet. Die deutschen Fahndungen bezogen sich bislang auf knapp 11 Millionen Reisedokumente. Über die Schnittstelle können gleichzeitig Informationen aus Inpol-, SIS II- und SLTD-Beständen abgerufen werden. Seit dem 13. April nutzt die Bundespolizei die Schnittstelle regulär.

Bislang haben deutsche Behörden keine Fingerabdrücke im Schengensystem SIS II abgespeichert, da die technische Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist. Derzeit sind erst rund 90.000 Fingerabdrücke aus den Mitgliedstaaten im EU-System gespeichert. Allein das deutsche Fingerabdruckidentifizierungssystem AFIS enthält aber die Fingerabdrücke von rund 4 Millionen. Personen. Die europäische Fingerabdruckdatenbank EURODAC wird von der deutschen Polizei kaum genutzt. Im vergangenen Jahr führte sie gerade einmal 11 Recherchen durch, im laufenden Jahr 31.

Einen Datenaustausch soll es auch mit US-amerikanischen Sicherheitsbehörden geben. So haben am 7. April die europäische Polizeibehörde Europol und die US-amerikanische Bundespolizei FBI eine Vereinbarung zu einem speziellen Austausch von Fluggastdaten unterzeichnet, wenige Tage bevor das Europäische Parlament die europäische PNR-Richtlinie verabschiedete. Die Vereinbarung stellt die Grundlage für eine gemeinsame Kooperation des FBI mit dem Europol- Auswerteschwerpunkt „Travellers“ dar, der sich mit ausländischen terroristischen Kämpfern befasst.

Generell ist eine Weitergabe deutscher Daten aus „Travellers“ an Drittstaaten nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen deutschen Behörde möglich. Ob und unter welchen Bedingungen solche Datenübermittlungen nach dem eben erfolgten Urteil des Bundesverfassungsgericht zum BKA-Gesetz noch möglich sind, wird erneut überprüft werden müssen.

Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort deutlich, dass sie das europäische Passagierdatensystem „schnellst möglich“ umsetzen will. Bisher nehmen keine Bundesbehörden an einschlägigen Pilotprojekten teil. Gleichwohl partizipiert das Bundeskriminalamt und das Bundesverwaltungsamt „beobachtend“ an Sitzungen des von Ungarn geleiteten PNR-DEP-Projekts. Dabei handelt es sich um ein europäisches Pilotprojekt, das den Austausch zwischen nationalen PNR-Zentralstellen erprobt. (kbe)