EU-Kommission feilt an weiteren Schritten gegen Geoblocking

Online-Händlern soll es untersagt werden, Kunden aus anderen Mitgliedsstaaten nicht auf ihre Webseiten zu lassen, sie umzuleiten oder nicht zu beliefern, geht aus einem publik gewordenen Verordnungsentwurf aus Brüssel hervor.

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EU-Kommission feilt an weiteren Schritten gegen Geoblocking

(Bild: EU-Kommission)

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Die EU-Kommission hat ihre Pläne konkretisiert, wie sie gegen "ungerechtfertigtes Geoblocking" vorgehen will. Händler dürfen künftig Kunden aus anderen Mitgliedsstaaten nicht mehr den Zugang zu ihren Online-Portalen verwehren oder automatisch zu einer anderen, möglicherweise teureren Webseite in ihrem Herkunftsstaat umleiten, wenn es nach einem Verordnungsentwurf geht, die das Online-Magazin Politico veröffentlicht hat. Die Kommission will so gegen "Diskriminierung auf Basis von Wohnort, Niederlassung oder Nationalität im Binnenmarkt" vorgehen.

Verkäufer und Dienstleister dürften ihre Angebote im Internet auch nicht länger abhängig von der Herkunft beziehungsweise der IP-Adresse ihrer Kunden unterschiedlich bepreisen oder ihre Geschäftsbedingungen variieren. Dies soll auch für elektronische Güter oder Services wie E-Books, Musik, Software oder Cloud Computing gelten, solange der Händler das Urheberrecht für einen Vertrieb im Mitgliedsstaat des Käufers erworben hat. Von Filmen oder TV-Sendungen ist in dem Entwurf, der voraussichtlich Ende Mai offiziell vorgestellt werden soll, im Unterschied zu einer früheren Kommissionsinitiative zur Mitnahme von digitalen Gütern nicht die Rede. (anw)