Bundesrat befürwortet Reform der Verwertungsgesellschaften

Urhebervertretungen wie die Gema sollen künftig transparenter, Lizenzen für Online-Musikportale leichter erteilt, Privatkopievergütungen rascher festgesetzt werden. Dem Gesetzentwurf dazu hat der Bundesrat zugestimmt.

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Bundesrat befürwortet Reform der Verwertungsgesellschaften

Fassade des Bundesrats in Berlin

(Bild: bundesrat.de)

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Ohne weitere Aussprache hat der Bundesrat am Freitag einem Gesetzentwurf zugestimmt, mit dem der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften wie der Gema, der VG Wort oder der VG Bild-Kunst neu geregelt werden soll. Obwohl die Länderkammer zunächst umfangreichere Korrekturen an der Praxis der Urhebervertretungen gefordert hatte, rief sie den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag nicht an. Dieser hatte den ursprünglichen Regierungsentwurf nebst einiger Änderungen Ende April beschlossen.

Durch das Gesetz sollen Verwertungsgesellschaften durchsichtiger werden und von ihren Mitgliedern stärker gesteuert werden können. Wahrnehmungsberechtigte sollen in diesem Sinne künftig elektronisch an Mitgliederversammlungen beteiligt werden. Rein virtuelle Tagungen müssen nicht durchgeführt werden, allerdings sollen die Mitglieder auch elektronisch abstimmen können.

Mit dem "Verwertungsgesellschaftengesetz" will der Gesetzgeber die Basis dafür legen, dass Industrie und Urhebervertretungen schneller Tarife für Vergütungspauschalen für Privatkopien aufstellen können. Über einen Gesamtvertrag muss dabei nicht verhandelt werden, die Beteiligten sollen vielmehr in einem selbstständigen Schiedsstellenverfahren ermitteln, welche Nutzungen von Geräten und Speichermedien wie hoch zu entschädigen sind.

Neugefasst werden auch die Bedingungen, unter denen Nutzungsrechte an Musikwerken für Online-Plattformen wie Streamingdienste vergeben werden. Hier sollen Lizenz- und Verarbeitungszentren in Form von "One Stop Shops" entstehen, bei denen Anbieter wie Spotify oder Deezer an einem Ort die Rechte erwerben können. (anw)