Unitymedia: Kunden werden eventuell ungewollt Hotspot-Betreiber

Unitymedia will Geschäfts- und Privatkunden als Hotspot-Betreiber und hofft auf neuen Schwung nach der Absage an die Störerhaftung. Unternehmer freuen sich, Privatkunden müssen gegebenenfalls der Nutzung ihres Anschlusses als Hotspot widersprechen.

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WLANs ohne Störerhaftung, Unitymedia-Kunden werden Hotspot-Betreiber

(Bild: Unitymedia)

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Von
  • dpa

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia erwartet nach dem geplanten Wegfall der Störerhaftung mehr Nachfrage für sein Produkt eines WLANs für Geschäftskunden wie Café- oder Restaurantbesitzer. Die erlauben freie WLAN-Nutzung für jedermann. Allerdings gebe es auch nach einem neuen Telemediengesetz noch rechtliche Hürden, sagte ein Unitymedia-Sprecher. Wünschenswert sei deswegen eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Das verpflichte Betreiber großer öffentlicher Wifi-Netzwerke unabhängig von der Störerhaftung, Nutzer zu registrieren. Es bestehe also weiter eine Hürde für die Nutzung.

Auch Privatkunden von Unitymedia sollen über entsprechend konfigurierte Router zu Hotspot-Betreibern werden und so ein dichtes Netz aus 1,5 Millionen Hotspots – sogenannten "WiFiSpots" – entstehen, das allerdings nur Unitymedia-Kunden nutzen können. Wollen die daran nicht teilnehmen, müssen sie der Nutzung ihres Routers als Hotspot aber innerhalb von vier Wochen nach Eingang einer entsprechenden Ankündigung widersprechen, berichtet Golem. Danach haben sie dann auch keinen Zugang zu den WifiSpots der anderen Privatkunden mehr. Der Vertrag soll zwar erst ab Sommer 2016 offiziell angeboten werden, Verbraucherschützer kritisieren aber schon fragwürdige Vertragsklauseln wie den Zwang, den störungsfreien Betrieb des Hotspots zu gewährleisten oder den durch den Vertrag entstehenden neuerlichen Router-Zwang. Auch die Bundesnetzagentur prüfe den Fall. (rop)