Kunden-Hotspots: Unitymedia lenkt nach Abmahnung ein

Im Streit über die WifiSpots gibt der Kabelnetzbetreiber gegenüber der Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung ab und ändert die Bedingungen. An der umstrittenen Freischaltung der Hotspots hält das Unternehmen aber fest.

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Kunden-Hotpots: Unitymedia lenkt nach Abmahnung ein

(Bild: Unitymedia)

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Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia lenkt im Streit mit Verbraucherschützern über die Geschäftsbedingungen für das an Kundenanschlüssen aufgebaute Hotpot-Netz ein. “Wir haben gegenüber der Verbraucherzentrale NRW am 20. Mai eine Unterlassungserklärung abgegeben”, erklärte CTO Dieter Vorbeck am Montag gegenüber heise online. “Sie besagt, dass wir uns auf die ‘Besonderen Geschäftsbedingungen WifiSpot’ in der an die Bestandskunden kommunizierten Form nicht mehr berufen werden. Darüber hinaus werden wir die WifiSpot-Geschäftsbedingungen in den kritisierten Punkten überarbeiten.”

An der von den Verbraucherschützern kritisierten automatischen Freischaltung der Hotspots will Unitymedia festhalten. “Wir haben den Kunden von Anfang an die Möglichkeit eingeräumt, sich gegen die Freischaltung des HomeSpots zu entscheiden”, erklärt Vorbeck. Die umstrittene Regelung, dass die Hotspots erst einmal scharf geschaltet werden und Kunden das aktiv ablehnen müssen, begründet Unitymedia mit dem Wunsch, möglichst viele Zugangspunkte in kurzer Zeit aufzubauen. “Um eine Community erfolgreich aufzubauen, muss sie von Beginn an die Vorteile für sich sehen und spüren”, sagt Vorbeck. “Mit einem Opt-in-System wird das kaum funktionieren.”

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte den Kabelnetzbetreiber in der vergangenen Woche deswegen abgemahnt. Zwar begrüßen die Verbraucherschützer, dass Unitymedia Hotspots bereitstellt, jedoch halten sie die einseitige Änderung der Geschäftsbedingungen ohne Einverständnis des Kunden für unzulässig. Auch dass dem Kunden bestimmte Pflichten etwa zur Stromversorgung des Routers auferlegt werden hält die Verbraucherzentrale für unangemessen. Die Verbraucherzentrale NRW bestätigte gegenüber heise online den Eingang der Unterlassungserklärung von Unitymedia. “Sie entspricht nicht ganz dem, was wir gefordert haben”, sagte eine Sprecherin. Man befinde sich mit dem Unternehmen im Austausch und werde die Erklärung nun prüfen.

Nachdem Vertreter der Koalitionsfraktionen vor zwei Wochen angekündigt hatten, die Störerhaftung abschaffen zu wollen und so das damit verbundene Abmahnrisiko für WLAN-Anbieter auszuschalten, hatte sich Unitymedia Rückenwind für sein eigenes Hotspot-Netz erhofft, das ab Sommer aufgebaut werden soll. Wie andere große Netzbetreiber auch spielt Unitymedia dafür eine neue Firmware auf die Router, die einen vom Kunden-WLAN getrennten öffentlichen Zugangspunkt aufbauen. Das Einverständnis setzt das Unternehmen voraus und gab dem Kunden die Möglichkeit, auszusteigen, was ihn dann auch von der Nutzung des Hotspot-Netzes ausschließt.

Siehe dazu auch das ganze Interview im c’t Hintergrund:

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