Bundesregierung "adoptiert" das neue EU-Einheitspatent

Das Bundeskabinett hat zwei Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht, mit dem es die europäische Patentreform mit dem Einheitspatent und einer zugehörigen Gerichtsbarkeit in nationales Recht umsetzen will.

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Bundesregierung "adoptiert" das neue EU-Einheitspatent

Europäisches Patentamt in München

(Bild: EPA)

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In der Bundesregierung stehen die Signale auf Grün für das neue EU-Einheitspatent und das geplante harmonisierte Patentgericht. Das Bundeskabinett hat während seiner Klausurtagung in Schloss Meseberg am Mittwoch zwei Gesetzentwürfe beschlossen, mit dem die europäischen Vorgaben umgesetzt und das Übereinkommen für die einheitliche Patentgerichtsbarkeit ratifiziert werden sollen. Die Reform war zuvor jahrzehntelang auf EU-Ebene in der Mache, Italien und Spanien sperrten sich bis zuletzt dagegen. Die Gesetzentwürfe gehen nun in den Bundesrat und den Bundestag.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) meinte, künftig werde ein einheitlicher Patentschutz in Europa eröffnet, der effizient in einem Verfahren vor dem neuen, voraussichtlich von Anfang 2017 an aktiven Patentgericht "mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden kann". Die Verlängerungsgebühren für den neuen gewerblichen Rechtsschutz belaufen sich auf 35.555 Euro, sodass viele Firmen mit den bisherigen europäischen Bündelpatenten für eine Handvoll Länder besser fahren dürften. Praktiker beklagen hingegen, dass "die angebliche Förderung" des Mittelstands mit dem System "nicht mehr als ein Lippenbekenntnis" darstelle. Gegner des Vorhaben befürchten, dass über die neue Rechtsprechung Softwarepatente weiter sanktioniert werden könnten. (anw)