Adblocker: Axel Springer zieht Klage gegen Blockr zurück

Nicht die Hersteller, sondern die Nutzer eines Adblockers entscheiden, dass Werbung nicht erscheinen soll, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der Fall unterscheidet sich allerdings von dem Verfahren gegen Adblock Plus.

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Adblocker: Axel Springer zieht Klage gegen Blockr zurück

(Bild: Blockr)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz

Bei seiner Klagewelle gegen Adblocker musste der Medienkonzern Axel Springer einen Rückschlag hinnehmen. Nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart dem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen die Macher der App Blockr keine Chancen einräumte, hat der Verlag seine Klage am Donnerstag zurückgezogen. Mit Blockr können Nutzer von iPhone und iPad Werbung aus dem Mobilbrowser filtern lassen können.

Vor dem Landgericht Stuttgart war Springer bereits im Dezember abgeblitzt. Der Vertrieb der Software „Blockr“ durch die Beklagten stelle keine gezielte Behinderung der Klägerin dar, die einen Unterlassungsanspruch rechtfertige, entschieden die Richter damals. Daraufhin waren die Anwälte des Verlags in die nächste Instanz gezogen. Doch auch das OLG akzeptierte die Argumente des Verlags nicht. Wie der Blockr-Anwalt Niklas Haberkamm erläuterte, sahen die Stuttgarter Richter zwar ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Anbietern des Adblockers und dem Verlagshaus als gegeben – in parallel verlaufenden Verfahren war der Punkt noch strittig.

Ausschlaggebend für die ablehnende Haltung der Richter sei aber gewesen, dass die Installation eines Adblockers in der Entscheidung der Nutzer liege und die Hersteller des Content-Filters also nicht selbst in das Werbegeschäft des Verlags eingreifen. "Nach den klaren Feststellungen des OLG Stuttgarts in der mündlichen Verhandlung überwiegen letztlich die Interessen des Nutzers, der eigenständig entscheiden darf, ob er Werbung sehen möchte oder nicht", erklärte Haberkamm im Gespräch mit heise online.

Der Fall liegt etwas anders als in den parallel laufenden Verfahren gegen Adblock Plus. So finanzieren sich die Entwickler von Blockr durch den Verkaufspreis der App – vor Klageerhebung wurde die Software 42.000 Mal verkauft. Die Kölner Firma Eyeo hingegen vermarktet Plätze auf einer Whitelist für Werbekunden. Über dieses Geschäftsmodell wird das Oberlandesgericht Köln voraussichtlich in der kommenden Woche entscheiden.

Verlage beklagen zunehmende Verluste durch den Einsatz von Adblockern, der die kostenlose Veröffentlichung von Nachrichten im Netz zunehmend unrentabel mache. Nach einer aktuellen Studie des Reuters Institute for the Study of Journalism setzen in Deutschland 24 Prozent der Nutzer einen Adblocker ein – mit stark steigender Tendenz. Auf dem Smartphone ist der Anteil bisher aber noch weit niedriger.

Auch in den USA wird der Streit um Adblocker inzwischen juristisch ausgetragen. So hat der amerikanische Zeitungslegerverband Newspaper Association of America eine Beschwerde bei der Federal Trade Commission eingelegt, bei der insbesondere das Umgehen von Bezahlschranken durch manche Adblocker beklagt wird. Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation warnt die Aufsichtsbehörde jedoch vor übereilter Regulierung. "Anonymes Browsen zu verbieten oder andere Modelle der Monetarisierung des Webs voreilig zu regulieren würde gegen die Autonomie des Nutzers verstoßen", heißt es in einer Erklärung der EFF. (vbr)