Explosionsgefahr: US-Rückruf einer halben Million Hoverboards

Weltweit gilt: Die Akkus können explodieren. Nicht zertifizierte sogenannte Hoverboards daher bitte nicht mehr benutzen oder aufladen. Einen Akku-Brand bitte, wenn mit Wasser, dann mit viel Wasser, löschen.

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Swagway X1

Obacht! Trotz US-Rückrufs werden manche Modelle noch verkauft!

(Bild: Swagtron)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

[Update 9.7.2016] Hinweise zur Brandbekämpfung aktualisiert

84.000 potenziell unsichere iMoto-Geräte wurden in den USA abgesetzt.

(Bild: Keenford)

Wegen akuter Brand- und Explosionsgefahr werden in den USA mehr als 500.000 sogenannte "Hoverboards" zurückgerufen. Die Lithium-Ionen-Akkus können "überhitzen, Rauch entwickeln, Feuer fangen und/oder explodieren", warnt die Verbraucherschutz-Sicherheitskommission (CPSC). Betroffen sind mehrere Modelle von insgesamt zehn Marken beziehungsweise Händlern. Verbraucher sollen die Geräte ab sofort nicht mehr verwenden, insistiert die CPSC.

Die zweirädrigen "Hoverboards" schweben nicht – entgegen dem Namen, der auf das schwebende Skateboard aus "Zurück in die Zukunft II" verweist. Es handelt sich um eine Mischung aus Segway ohne Lenksäule und motorgetriebenem Waveboard. Der Nutzer steht auf zwei über eine Achse verbundenen Plattformen und lenkt das Gefährt mittels leichter Gewichtsverlagerungen in die gewünschte Richtung. Das Board bleibt durch seinen elektronischen Antrieb in Balance, solange der Fahrer selbst das Gleichgewicht hält.

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Lesen Sie dazu auch in der c't: "Hoverboards": Gefährlicher Spaß auf zwei Rädern

Der Rückruf in den USA bedeutet aber nicht unbedingt, dass die Geräte nicht weiter verkauft würden. Das größte Rückrufvolumen gibt es beim Swagway X1, von dem in den USA 267.000 Stück und in Kanada weitere 5.000 verkauft wurden. Das Unternehmen hat sich inzwischen in Swagtron umbenannt. Auf seiner Website bietet es den Swagway X1 weiterhin feil. Dass das Akku-Problem gelöst worden sei, ist dort nicht ersichtlich.

So sah das Ellenbogengelenk eines c’t-Kollegen nach einem ungeschickten Fahrversuch aus.

(Bild: MH Hannover, UCH Dr. Müller)

Die c't hat bereits vor Monaten vor den gefährlichen Hoverboard-Akkus gewarnt. Denn auch in Deutschland hat es schon Wohnungsbrände gegeben. Und die sind besonders gefährlich, wenn sie von einem Lithium-Ionen Akkus ausgelöst wurden. [Update] Den Brand kann man beispielsweise mit einer Baumwolldecke ersticken. Haushaltsübliche Feuerlöscher versagen oft, weil die brennende Zelle alles an Bord hat oder selbst produziert, was sie zum Weiterbrennen benötigt, inklusive Sauerstoff.

Daher ist die Feuerwehr zu rufen im Fall des Falles die richtige Entscheidung. Mit Wasser zu löschen ist dann eine gute Idee, wenn man reichlich Wasser zur Hand hat. Gut ist konstant nachfließendes Wasser, oder wenn man das Brett noch im Wasser versenken kann. Geringe Wassermengen können die Lage verschlimmern. [/Update]

Schuld an den Explosionen beim Ladevorgang ist häufig ein unzureichender Überladungsschutz. Dabei kann im E-Board zwar ein Schutz eingebaut sein, der bei defektem Akku nicht ordnungsgemäß funktioniert muss. Auch abgesehen von explodierenden Akkus sind die E-Boards richtig gefährlich, wie sich im Vorjahr in einem wahrhaft schmerzhaften c't-Test gezeigt hat (c't 27/2015).

Was ein Kunde bekommt, der sein Gerät zurückgibt, hängt vom Verkäufer respektive Modell ab. Die Bandbreite reicht vom Austausch gegen ein zertifiziertes und damit hoffentlich weniger gefährliches Modell, über Guthaben für das jeweilige Geschäft, teilweise gebunden an den Kauf eines neuen Hoverboards, bis zu einer vollen Rückerstattung des Kaufpreises.

Betroffen sind keineswegs nur billige Produkte, manche kosteten bis zu 1.000 US-Dollar netto (rund 900 Euro). Auch die Vertriebswege sind höchst unterschiedlich, von etablierten Handelsketten für Sportgeräte oder Kinderspielzeug über große Online-Händler und Textliketten bis zum Homeshopping-Fernsehkanal ist alles dabei.

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Die CPSC hat die chinesische Vertriebsplattform Alibaba dazu gebracht, als freiwillige Maßnahme für jedes auf ihren Webseiten von Dritten angebotene Hoverboard ein Zertifikat einer Testeinrichtung zu verlangen. Eines dieser Zertifikate heißt UL 2272. An die Alibaba-Kunden richtet die CPSC diese Warnung: "Verbraucher werden dringen gebeten, die Nutzung von Hoverboards, die nicht den anwendbaren Sicherheitsstandards entsprechen, sofort einzustellen, und [die Geräte entsprechend der lokalen Vorschriften] zu entsorgen."

In der Rückruf-Mitteilung der CPSC werden folgende Modelle genannt: Hoverboard Powerboard, Hype Roam, iMoto, Airwalk Self Balancing Electric Scooter, Hovertrax, Orbit, Wheeli, 2Wheelz, Back to the Future, Mobile Tech, Hover Shark, NWS, X Glider, X Rider, Swagway X1 sowie Hover-Way HWSBB607-R, und außerdem alle über overstock.com verkauften Geräte. Alle vom US-Rückruf betroffenen Geräte wurden in der Volksrepublik China hergestellt; teilweise dürften sie über diverse Bezugsquellen auch in Deutschland erhältlich sein. (ds)