Pkw-Maut: Verfassungsgericht weist Beschwerde gegen Kennzeichen-Scanning ab

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage eines Piraten gegen den mit der Pkw-Maut geplanten massenhaften Abgleich von Nummernschildern nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer war offenbar voreilig.

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Pkw-Maut

(Bild: dpa)

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Die im Mai eingereichte Verfassungsbeschwerde eines Mitglieds der Piratenpartei gegen das Gesetz für die Pkw-Maut war zunächst erfolglos. Die Kläger wollten sich mit ihrem Einspruch vor allem gegen den damit drohenden massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen und den damit verbundenen Generalverdacht wehren. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde aber laut einem jetzt veröffentlichten Beschluss nicht zur Entscheidung angenommen. Begründet haben die Karlsruher Richter ihr Votum nicht.

Der den Piraten angehörende Beschwerdeführer Patrick Breyer sieht die Ursache für die Ansage des Gerichts darin, dass das Infrastrukturabgabengesetz noch auf Eis liegt. Ursprünglich sollte die Pkw-Maut in diesem Jahr eingeführt werden. Die EU-Kommission hat aber Bedenken gegen das Bezahlmodell und eröffnete im Sommer 2015 ein Verfahren gegen Deutschland, da sie EU-Recht verletzt sieht. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) stoppte das Projekt daher zunächst. Zentraler Streitpunkt mit der EU ist, ob die vorgesehene Maut-Entlastung für Inländer über die Kfz-Steuer Fahrer aus dem Ausland benachteiligt.

"Herr Dobrindt sollte sich nicht zu früh freuen", erklärte Breyer nun. Der Jurist betonte, dass das Bundesverfassungsgericht "das massenhafte Kfz-Kennzeichenscanning zur Pkw-Maut-Kontrolle nicht in der Sache abgesegnet" habe. Sollte der Bund die Pkw-Maut doch noch starten, wolle er erneut das Verfassungsgericht anrufen.

Für die Piratenpartei sei "eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel", unterstrich der Datenschützer. Der vorgesehene Abgleich von Nummernschildern sei höchst fehleranfällig und führe "in 99 von 100 Fällen zu Fehlalarm". Zudem leiste die Überwachungsinfrastruktur "einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub". Dobrindts Ministerium sieht den Datenschutz bei der Pkw-Maut dagegen vollumfänglich gewahrt. (anw)