Partnerbörse: BGH erklärt Kündigungsklausel von Elitepartner.de für unwirksam

Der Bundesgerichtshof sieht es als Nachteil für Verbraucher an, wenn ein Online-Angebot nur schriftlich gekündigt werden kann.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 117 Kommentare lesen
Elitepartner
Lesezeit: 1 Min.

Ein Vertrag mit einer Online-Partnerbörse darf nicht nur per Brief oder Telefax kündbar sein. Das hat nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands nun der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 14.07.2016, Az. III ZR 387/15). Die Kündigungsklausel sei unwirksam, heißt es zum Ende eines Rechtsstreits, der sich schon seit ein paar Jahren hinzieht.

Die AGB des Portals Elitepartner.de hätten für eine wirksame Kündigung eine eigenhändig unterschriebene schriftliche Erklärung verlangt. Die elektronische Form war ausgeschlossen. Per E-Mail ausgesprochene Kündigungen lehnte das Unternehmen ab, obwohl der Vertrag im Internet geschlossen und die gesamte Leistung auch dort erbracht wird. Darin sahen die Verbraucherschützer eine "verwirrende Vermischung der gesetzlichen Formvorschriften" und klagten.

Der BGH habe die Vertragsbestimmung als unzulässig erachtet, weil sie Verbraucher unangemessen benachteilige. Das schriftliche Urteil liege derzeit noch nicht vor. Die vorangegangenen Instanzen hatten diese Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt. (anw)