5G: Regulierer will Weichen für Frequenzvergabe frühzeitig stellen

In einem "Frequenz-Kompass" skizziert die Bundesnetzagentur ihre Pläne für die Vergabe von Frequenzen für Mobilfunkdienste. Auslaufende UMTS-Lizenzen sollen neu vergeben werden. Die Branche ist aufgefordert, sich zu beteiligen.

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Mobilfunk-Antennen

(Bild: dpa, Carsten Rehder)

Lesezeit: 3 Min.

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag einen "Frequenz-Kompass" vorgelegt. Darin skizziert die Regulierungsbehörde ihre Pläne für die künftige Spektrumsvergabe im Hinblick auf 5G und digitale Dienste der Zukunft. "Die Bundesnetzagentur gestaltet vorausschauend den Rahmen für den weiteren Ausbau digitaler Funkinfrastrukturen" erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Der Frequenz-Kompass gibt Gelegenheit, sich frühzeitig in die Überlegungen der Bundesnetzagentur einzubringen." Noch bis Ende September nimmt die Behörde Stellungnahmen zu den Vorschlägen entgegen.

Die Bundesnetzagentur nimmt die für 2020 anstehende Neuvergabe der UMTS-Frequenzen im 2-GHz-Band zum Anlass, frühzeitig die Weichen zu stellen. Die gepaarten Blöcke zwischen 1920 und 2170 MHz werden derzeit von den Mobilfunknetzbetreibern für UMTS genutzt. Die Nutzungslizenzen laufen Ende 2020 aus und müssen dann neu vergeben werden. Die Nutzungsrechte sind technologieneutral, die Frequenzen können auch für andere Übertragungsarten oder Dienste genutzt werden. Nach dem 2-GHz-Band stehen dann Frequenzen im 3,5-GHz-Bereich zur Neuvergabe an, die Ende 2021 bzw. 2022 auslaufen.

Die Regulierungsbehörde will die 2-GHz-Frequenzen möglichst bis Ende 2017 neu vergeben haben, um den "Unternehmen die erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu geben". Noch in diesem Jahr sollen die Eckpunkte für die Vergabe stehen. Die Mobilfunker und andere Interessenten sollen frühzeitig Gelegenheit bekommen, sich in das Verfahren einzubringen. Bei der Neuvergabe der GSM-Frequenzen im vergangenen Jahr hatte sich die Behörde für eine Versteigerung entschieden, zu der aber nur die etablierten Mobilfunknetzbetreiber zugelassen waren.

Im Hinblick auf die Anforderungen des Internets der Dinge (IoT) wird derzeit international am nächsten Standard 5G gearbeitet. Damit wird die Gesamtheit verschiedener Netzinfrastrukturen bezeichnet, die das Zusammenspiel von IoT, Industrie 4.0 und zahlreichen anderen vernetzten Anwendungen ermöglicht. Anders als 4G (LTE) ist 5G also kein reiner Mobilfunkstandard. Dennoch wird der neue Standard auch verschiedene Funkfrequenzen beanspruchen. Das erfordere "eine proaktive und transparente Frequenzregulierung, die einen wesentlichen Baustein der für die Digitalisierung notwendigen Infrastrukturen darstellt", heißt es in dem Papier der Bundesnetzagentur.

Als ersten Schritt werden die Mitgliedsländer der EU das unter anderem vom terrestrischen digitalen Fernsehen (DVB-T) genutzte 700-MHz-Band zugunsten drahtloser Breitbanddienste räumen. In Deutschland ist die Umwidmung schon in vollem Gange: Die Frequenzen wurden im vergangenen Jahr zusammen mit dem GSM-Spektrum versteigert, das neue DVB-T2 steht in den Startlöchern. Die Wellenkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion hat bereits weitere 400 Mhz Spektrum im Bereich 1,5 und 3,5 GHz für digitale Dienste reserviert. Darüber hinaus wird mit Hochdruck geforscht, ob Frequenzen in den höheren Sphären über 6 GHz für den Mobilfunk geeignet sind. (vbr)