Routerzwang und kein Ende: Ein erstes Fazit zur gesetzlich verankerten freien Routerwahl

Manche Anbieter legen Nutzern, die eigene Router am Internet-Anschluss betreiben wollen, trotz seit 1. August geltender, geänderter Rechtslage weiter Steine in den Weg. Immerhin, erste neue Router für den freien Markt gibts auch.

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Kurzfazit nach dem Ersten Tag: Routerzwang und kein Ende

(Bild: Dusan Zivadinovic)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Dusan Zivadinovic

Seit dem gestrigen 1. August sichert das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) Verbrauchern die freie Endgerätewahl an ihren Internet-Anschlüssen zu. Damit sollte eine für viele Nutzer lange Leidenszeit enden: Netzbetreiber und Provider konnten sie zuvor nach Belieben zwingen, nur ihnen genehme Geräte zu verwenden. Falls Nutzer andere Geräte betreiben wollten, verweigerten viele Provider die Herausgabe von einzelnen oder allen Zugangsdaten für ihre Dienste – und ohne die Zugangsdaten lässt sich ein fremder Router nicht für alle vertraglich zugesicherten Dienste einrichten.

Eine freie Endgerätewahl kennt man vom Mobilfunkmarkt – der Aufschrei wäre groß, wenn ein Provider dem Smartphone-Nutzer das Modell vorschreiben wollte. Doch die Realität bei der Routerwahl sieht anders aus. Und das, obwohl der Router das zentrale Element für den Internet-Zugang darstellt.

Der c't-Artikel "1. August ist Independence Day" fasst die Situation kurz vor dem Start des freien Routermarkts zusammen. Wir haben daraufhin etliche Zuschriften erhalten, auf die wir im c't-Artikel Routerzwang Reloaded exemplarisch eingehen. Man kann dabei generell zwei Kategorien von Beschwerden unterscheiden: Eine Gruppe von Verbrauchern setzt zu große Erwartungen an das aktualisierte FTEG. Der zweiten Gruppe stellen Provider Hindernisse in den Weg.

Zwei von mehreren Beispielen: Einige Provider bieten einen eigenen Hotspot-Dienst an, klammern ihn aber aus, wenn Kunden diesen Dienst mit fremden Routern nutzen wollen. Dabei gilt eigentlich: Wenn ein Dienst ein Vertragsgegenstand ist, dann sollte er mit jedem beliebigen Router nutzbar sein, also auch mit frei am Markt erhältlichen. In anderen Fällen gewähren Provider zwar den Betrieb beliebiger Router an ihren Anschlüssen, koppeln das Angebot aber an beschnittene Tarife. Unterm Strich läuft das auf Leistungskürzungen hinaus, für die sich Verbraucherverbände und auch die Bundesnetzagentur interessieren dürften.

Zu den Ausgebremsten gehören auch Routerhersteller, die Geräte für den freien Handel vorbereiten wollen. Sie können mit der Anpassung von Geräten an bisher abgeschottete Netze im Prinzip erst seit dem Stichtag anfangen, weil Netzbetreiber die seit Januar laufende sechs Monate gültige Anpassungsfrist fast bis zur letzten Stunde ausgeschöpft haben. Im DSL-Bereich ist das Routerangebot seit jeher groß, aber im bisher abgeschotteten Kabelbereich sieht es noch mager aus – gerade Mal zwei Anbieter haben bisher konkret Produkte zugesagt.

Weitere Details zum nicht so richtigen Ende des Routerzwangs und alle, teils drastischen Fallbeispiele finden Sie online bei c't:

(dz)