Urteil gegen Abzocke auf Dating-Portalen

Verbraucherschützer haben teils erfolgreich gegen die Firma Ideo Labs geklagt, die mit den Seitensprung-Plattformen Dateformore und Daily Date auf Kundenfang geht. Das Landgericht Berlin beanstandete Details der Vertragsbedingungen.

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Urteil gegen Abzocke auf Dating-Portalen

(Bild: Screenshot)

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"Knisternde Erotik nach Ihren Regeln" und täglich neue Kontakte für Seitensprünge verspricht die Website Dateformore bei kostenloser Registrierung. Mit dem Hinweis "eine Affäre hat noch nie geschadet" wirbt das Portal Daily Date fürs "Casual Dating" und sexuelle Abenteuer. Was nach der ersten Kontaktaufnahme auf beiden Plattformen mit den Nutzern geschah, ging laut einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landgerichts Berlin aber nicht mit rechten Dingen zu (Az. 52 O 340/15): Das hinter den Portalen stehende Berliner Unternehmen Ideo Labs muss die Vertragsbedingungen ändern.

Betreiber von Dating-Portalen müssen vor Vertragsabschluss deutlich über die Bedingungen informieren, unter denen sich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft verlängert und welche Kündigungsmöglichkeiten es gibt, befanden die Richter. Sie erkannten zwar an, dass bei digitalen Inhalten das eigentlich bestehende Widerrufsrecht des Verbrauchers erlöschen könne, wenn der Kunde schon vor Ablauf der Frist das Portal nutzen möchte. Dafür müsse sich der Verbraucher aber bewusst entscheiden und die Folgen ausdrücklich anerkennen. Die Einwilligung dürfe nicht mit dem Vertragsabschluss an sich oder anderen Erklärungen vermischt werden.

Die beklagte Firma warb auf beiden Webseiten mit einem 14-tägigen Schnupperangebot zum Preis von einem Euro. Nur kleingedruckt war am rechten Bildschirmrand zu lesen, dass sich der Vertrag automatisch um ein halbes Jahr zum Preis von 89,90 Euro monatlich verlängerte, sofern der Kunde nicht fristgemäß kündigte. Die Einzelheiten dazu war nur nach einem Klick auf die verlinkten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu erfahren. Mit Anmelden und Einloggen "bestätigten" Nutzer zudem quasi automatisch, dass sie auf ihr Widerrufsrecht verzichteten.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mahnte Ideo Labs zunächst ab und zog dann vor Gericht. Wer mit einem nahezu kostenlosen Einstiegsangebot locke, müsse auch klar sagen, "wie Verbraucher den später sehr viel teureren Vertrag wieder loswerden", betont vzbv-Rechtsreferent Heiko Dünkel. "Den Verbraucherzentralen liegen zahlreiche Beschwerden von Menschen vor, die sich vom Betreiber der Portale hereingelegt fühlen."

Die Beklagte hatte dagegen vorgebracht, dass die Informationen zur Kündigung des Schnuppertarifs und der Wechsel zur regulären Mitgliedschaft deutlich erkennbar gestaltet gewesen seien. Andere Partnerschaftsbörsen machten weniger klare Angaben, wogegen der vzbv nicht vorgehe. Zugleich warf der Betreiber den Verbraucherschützern aber vor, "systematisch" gegen Dating-Portale vorzugehen und in ihren Abmahnungen feste Vertragsstrafen in ungebührlicher Höhe zu fordern. Die Richter wollten sich dem aber nicht anschließen.

Der vzbv war aber nicht in allen Punkten mit seiner Klage erfolgreich. So hält es der Verband auch für illegal, dass der Anbieter eine Kündigung per E-Mail durch eine Vertragsklausel ausschloss. Zudem fehlten nach Ansicht der Verbraucherschützer wesentliche Informationen wie die Anzahl, das Geschlecht und die regionale Verteilung der auf der Plattform angemeldeten Mitglieder. So lasse sich der Nutzen gar nicht abschätzen. Das Gericht wies diese Teile aber ab, der vzbv will dazu in die Berufung gehen. (anw)