Adblock Plus: Axel Springer erwirkt Einstweilige Verfügung wegen Overblocking

Weil das Browser-Plugin Adblock Plus unter anderem einen Liveticker blockierte, hat der Medienkonzern Axel Springer eine Gerichtsentscheidung gegen Hersteller Eyeo erwirkt.

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Adblock Plus: Axel Springer erwirkt Einstweilige Verfügung wegen Overblocking

(Bild: c't)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz

Im juristischen Dauerstreit um den Werbeblocker Adblock Plus hat der Medienkonzern Axel Springer nun einen weiteren Erfolg erzielt. Weil das Browser-Plugin unter anderem einen Liveticker blockierte, hat er eine Gerichtsentscheidung gegen Hersteller Eyeo erwirkt. Das Landgericht Hamburg erließ bereits im Juli auf Antrag der Computerbild eine Einstweilige Verfügung gegen den Hersteller Eyeo, weil das Browser-Plugin nicht nur Werbung, sondern auch redaktionelle Inhalte blockierte.

Durch Adblock Plus auf Computerbild.de sei unter anderem ein Bericht über Jerôme Boateng ausgeblendet worden, berichtet das Handelsblatt. Von der Redaktion eingebettete Tweets und ein Live-Ticker zur diesjährigen Apple-Entwicklerkonferenz WWDC waren ebenfalls nicht zu sehen. Auf Nachfrage von heise online bezeichnete Eyeo die Klage als überflüssig: "Wir haben den konkreten Fehler auf Computerbild.de umgehend der EasyList gemeldet, nachdem wir davon im Verfügungsverfahren erfahren haben, so wie es Springer oder jeder andere auch hätte direkt machen können", erklärte ein Sprecher. Die Community habe wie gewöhnlich schnell auf die Meldung reagiert. Allerdings werden die Filterlisten in der Regel nur einmal pro Tag erneuert; False Positive sei immer möglich

Eine bewusste Blockade streitet Eyeo ab: "Niemand hat ein Interesse daran, absichtlich auch redaktionelle Inhalte zu blockieren", betonte ein Sprecher. Allerdings war dies für die Richter des Landgerichts auch nicht nötig, um Eyeo haftbar zu machen. Durch die ungeprüfte Übernahme von Filterlisten wie der "EasyList" hatte sich das Unternehmen nach Ansicht der Richter haftbar gemacht.

Eyeo prüft noch, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Bereits im vergangenen Jahr hatte die gleiche Kammer eine Einstweilige Verfügung gegen Eyeo erlassen, um zu verhindern, dass eine Adblocker-Sperre auf Bild.de umgangen wird. Angesichts der Komplexität der Aufgabe sind Fehlblockaden allerdings kaum zu vermeiden. So enthält alleine die EasyList Germany aktuell über 60.000 Einträge, anhand derer Werbung und andere Inhalte identifiziert werden sollen. Website-Betreiber versuchen dies jedoch zu verhindern. So hatte Facebook in der vergangenen Woche Kennzeichen der Werbung in den Timelines seiner Nutzer entfernt und sich anschließend drüber beschwert, dass eine neue Filterregel der EasyList auch Inhalte blockierte, die keine Werbung seien.

Es ist nicht Eyeos einziges juristisches Problem. So hatte das Oberlandesgericht Köln im Juni den Vertrieb von Adblock Plus unter bestimmten Bedingungen untersagt. Der klagende Verlag Axel Springer will aber nicht auf das Urteil der nächsten Instanz warten, sondern hat die vorläufige Vollstreckung des Urteils eingeleitet.

Wie diese Vollstreckung aber aussehen wird, ist noch unklar. So hatte Eyeo nach dem Urteil zunächst erklärt, dass die Firma die Angebote des Medienhauses auf seine eigentlich kostenpflichtige Whitelist "Acceptable Ads" aufnehmen werde. Hier werden aber nur Werbeformen freigeschaltet, die den Vorgaben von Eyeo für nicht-nervende Werbung erfüllen. Ob ein solcher Eintrag dem Oberlandesgericht Köln ausreicht, muss sich aber erst noch zeigen. (anw)