Urteil: Filehoster Uploaded muss der Gema Schadensersatz zahlen

In einem der zahlreichen Streitigkeiten zwischen Rechteinhabern und Filehostern hat das Münchner Landgericht den Anbieter Uploaded zu Schadensersatz verdonnert. Es geht um 16 Musikwerke.

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(Bild: dpa, Monique Wüstenhagen)

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Das Landgericht München hat den Filehoster Uploaded in der vergangenen Woche verurteilt, die Verbreitung bestimmter urheberrechtlich geschützter Musikwerke durch Dritte zu unterbinden. Darüber hinaus muss der Hoster der Verwertungsgesellschaft Gema Schadensersatz leisten, weil das Unternehmen seinen Pflichten zur Löschung der strittigen Musikdateien nicht nachgekommen sei. Der Filehoster Uploaded wird von der Schweizer Cyando AG betrieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (LG München I, Az. 21 O 6197/14).

Die Gema hatte Uploaded im Jahr 2014 verklagt, nachdem der Anbieter 16 geschützte Musikwerke auf der Hosting-Plattform nach einem Hinweis nicht gelöscht hatte. Trotz der im Januar bei Uploaded eingegangenen Hinweise seien die Dateien noch Ende März und Anfang April auf der Plattform vorhanden gewesen, heißt es in dem Urteil des Landgerichts, das heise online vorliegt. In ihrer Unterlassungsklage zielte die Gema darauf ab, den Filehoster als Täter oder Mittäter in die Verantwortung zu nehmen.

Dem konnte das Gericht nicht folgen, auch wenn die Richter im konkreten Versäumnis des Hosters eine Schadensersatzpflicht begründet sehen. Das Gericht betont, dass dem Filehoster grundsätzlich das im Telemediengesetz (TMG) vorgesehene Haftungsprivileg für von Nutzern begangene Rechtsverstöße zustehe. Auch komme Uploaded nicht als Täter oder Mittäter der Urheberrechtsverletzungen in Frage, wohl aber als "Gehilfe". Denn der Hoster habe sich "durch das mehrfache Unterlassen des Löschens rechtsverletzender Dateien" sowie der nicht "ausreichenden Kontrolle der Linksammlungen" der Beihilfe durch Unterlassen schuldig gemacht.

Die Rechtssprechung in Deutschland hat die Pflichten der Filehoster in Urheberrechtsfällen in den vergangenen Jahren erweitert. So reicht es nicht mehr, Dateien nach Kenntnisnahme umgehend zu löschen. So müssen die Unternehmen weiterreichende Maßnahmen ergreifen, etwa um den Upload geschützter Werke mit Hashwert- und Stichwort-Filtern zu erschweren. Auch die Überwachung einschlägiger Linkseiten gehört dazu, das übernimmt für Uploaded ein Dienstleister. Doch Uploaded hat nach Ansicht des Gerichts keine ausreichenden Maßnahmen gegen die Veröffentlichung der strittigen Musikwerke ergriffen. "Mit einer derartig lückenhaften Überwachung von Linksammelseiten genügt die Beklagte ihren Kontrollpflichten nicht", heißt es im Urteil.

Uploaded muss auf Anweisung des Gerichts nun "unterlassen, Dritten Hilfe zu leisten, die Werke ... öffentlich zugänglich zu machen". Sonst drohen Ordnungsgeld oder Haft. Darüber hinaus verpflichten die Richter den Filehoster, der Gema Auskunft über die genaue Zahl der Uploads der betreffenden Titel, die Dauer der Verfügbarkeit auf der Plattform und die Anzahl der Abrufe zu geben. Auch die "Höhe der auf diese Nutzung zurückzuführenden Einnahmen" soll Uploaded transparent machen. Der zu leistende Schadensersatz muss dann noch bestimmt werden.

"Das Urteil bestätigt, dass Filehoster eine maßgebliche Rolle bei der Verbreitung der Musikpiraterie spielen", interpretiert Gema-Justiziar Tobias Holzmüller die Entscheidung. "Bislang wurden Onlinedienstleister nur dazu verpflichtet, rechtsverletzende Inhalte von ihrer Plattform zu entfernen. Indem die Richter den Filehoster Uploaded für schadensersatzpflichtig erklären, erhalten Komponisten, Textdichter und Musikverleger zumindest einen kleinen Ausgleich für die massenhaft verübten Rechtsverletzungen an ihren Werken."

Allerdings ist es nicht das erste Mal, dass ein Gericht einen Filehoster zu Schadensersatz verdonnert: 2014 hatte das Landgericht Frankfurt den Anbieter Netload verurteilt, Auskunft über die Anzahl der Downloads eine Kopie des Spiels "The Elder Scrolls V: Skyrim" zu erteilen und dem deutschen Vertrieb entsprechenden Schadensersatz zu leisten. Netload hat ein Jahr später seinen Dienst ganz eingestellt. (vbr)