Börsenanalyst: Apple auch nach dicker Steuernachzahlung weiter unterbewertet

Bei Morningstar glaubt man nicht, dass die 13 Milliarden Euro teure Strafe, die die EU-Kommission verhängt hat, Auswirkungen auf Apples Unternehmenswert hat.

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Wall Street

(Bild: dpa, Andrew Gombert/Archiv)

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13 Milliarden Euro plus Zinsen sind eine ganze Stange Geld – doch für Apple offensichtlich nicht. Davon geht zumindest das Finanzinformations- und Analyseunternehmen Morningstar aus den USA aus. Die Wall-Street-Firma schreibt in ihrer jüngsten Analyse zum iPhone-Hersteller, auch nach der von der EU-Kommission verhängten Steuernachzahlung in Irland sei Apple "grundsätzlich unterbewertet".

Die Aktie habe einen Fair Value von 133 Dollar pro Anteilsschein, daran ändere sich auch durch die große Steuerrechnung nichts. Zum Vergleich: Aktuell listet Apple an der NASDAQ um 106 Dollar. Die Börse hatte auf die EU-Entscheidung kaum negativ reagiert, gestern legten die Papiere sogar leicht zu. Durch die EU-Steuerrechnung seien höchstens 3 Dollar pro Anteilsschein oder 2 Prozent der Fair-Value-Einschätzung gefährdet, so Morningstar weiter. Allerdings sei unklar, wie viel Apple letztlich zahlen müsse und wann (beziehungsweise wohl auch ob) dies der Fall sei.

Apple hat laut der Analyse aktuell fast 215 Milliarden Dollar an internationalen Barmitteln zur Verfügung. "Die Rekordsteuernachzahlung tangiert dieses Bargeldkissen kaum." Apple habe zudem erklärt, dass auch die Langzeitsteuerquote durch die EU-Entscheidung nicht gefährdet sei – offenbar hat der Konzern 2015 sein irisches Steuersparmodell geändert. Insgesamt bleibe Apple unterbewertet – schon allein aufgrund der Cash-Position – weshalb Morningstar weiterhin eine Kauf der Aktie empfiehlt.

Neben Apple will auch Irland gegen die Entscheidung der EU-Kommission vorgehen. "Irland hat Apple keine Steuervorteile gewährt", hieß es in einer Stellungnahme am Dienstag. Sämtliche fällige Steuern seien bezahlt worden und es seien keine unerlaubten staatlichen Beihilfen gewährt worden. Der Bescheid der Brüsseler Behörde solle nun im Detail geprüft werden, um einen gerichtlichen Einspruch vorzubereiten. "Es ist nicht angebracht, dass EU-Beihilfevorschriften in dieser beispiellosen Art und Weise genutzt werden", kritisierten die Iren. Steuern seien Sache der einzelnen EU-Staaten. (bsc)