Elektromobilität: Experten fordern Steuerbonus auch für E-Fahrräder

Die Bundesregierung will Käufer von Elektroautos für zehn statt fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreien. Sachverständige monierten in einer Anhörung im Bundestag, dass die Förderung deutlich zu kurz greife.

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Elektromobilität: Experten fordern Steuerbonus auch für E-Fahrräder
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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr" könne als flankierende Maßnahme wenig schaden, brachte der Berliner Ökonom Frank Hechtner die Meinung der Experten in einer Anhörung im Bundestag am Montag auf den Punkt. Die bereits beschlossene Kaufprämie für E-Autos sei darin sicher der "deutlichste Anreiz". Generell seien alle Aspekte positiv, die sich auf das Nachfrageverhalten der Konsumenten auswirken könnten.

Das Bundeskabinett will Käufer von reinen E-Autos weiter für zehn statt fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreien und dies auf "technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen" ausweiten. Arbeitgeber sollen sich durch einen steuerlichen Anreiz stärker am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Steuerlich begünstigt werden sollen Vorteile, die der Arbeitgeber gewährt, indem er private Elektrofahrzeuge im Betrieb aufladen lässt. Dies soll auch gelten, wenn Arbeitnehmern Ladevorrichtungen "überlassen" werden.

Die Regierung habe nicht die erwarteten Auswirkungen quantifiziert, kritisierte Hechtner. Zudem würden einige neue Rechtsbegriffe eingeführt, die schwer abzugrenzen seien. Unklar bleibe etwa, ob Ladeinstallationen auch im Haushalt begünstigt werden sollten und ob dafür Adapter angebracht oder handwerkliche Tätigkeiten ausgeführt werden müssten. Ähnlich äußerte sich ein Abgesandter des Deutschen Steuerberaterverbands, wonach am wichtigsten eine "positive Umweltgesamtbilanz" sei. Die Erleichterungen rückwirkend von Anfang 2016 an einzuführen, wie dies im Entwurf stehe, sei problematisch. Dafür müssten alle Abrechnungen neu durchgeführt werden.

Für einen deutlich breiteren Ansatz plädierte Dietmar Oeliger vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Er riet, technikneutral umwelteffiziente Fahrzeuge zu fördern. Einbezogen werden müssten etwa auch Nutzer von Elektrofahrrädern wie Pedelecs oder Bahnfahrer. Damit werde ein Signal gesetzt, was alles "umweltfreundliche Mobilität" sei: "Es ist fatal, wenn Sie nur das Elektroauto fördern." Mittelfristig komme der Gesetzgeber wohl auch nicht darum herum, E-Fahrzeuge in ein wie auch immer geartetes "Road-Pricing"-System über eine Maut mit einzubeziehen. Durchgesetzt werden müsse das Prinzip: "Wer viel fährt, soll viel zahlen." Nur so sei es möglich, Verursacher anteilmäßig an den Umwelt- und Klimakosten zu beteiligen.

Auf einer ähnlichen Argumentationsschiene bewegte sich Alexander Mahler, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS): Mit E-Autos werde der motorisierte Individualverkehr zwar verbessert, dieser bleibe aber "immer noch der teuerste und schädlichste Träger" im Vergleich etwa zur Schiene oder zum elektrifizierten Bus. Mahler warb daher für eine "konsistente Steuerungslogik", bei der etwa die seit 2003 nicht mehr angefassten Energiesteuern auf Diesel und Benzin erhöht werden müssten. Nachdenken sollte der Gesetzgeber auch über die Förderung von E-Bikes für Jugendliche, die noch nichts zu versteuern hätten. Dazu kommen müsse eine "intelligente Straßenmaut", in der sich Grenzkosten wie Fahrzeugtyp oder Streckenaufkommen widerspiegelten.

Zudem seien E-Autos derzeit "keineswegs Null-Emissions-Fahrzeuge", erläuterte der Umweltschützer. Es komme immer darauf an, woher der bezogene Strom komme. Sinnvoll könnte es daher sein, wenn Arbeitnehmer bei Ladestationen "einen gewissen Anteil Ökostrom" nachweisen müssten, um begünstigt zu werden. Dazu komme, dass E-Mobile in der Anschaffung noch deutlich teurer seien als vergleichbare leistungsstarke Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Dies sei steuerlich nicht allein auszugleichen.

Monika Wünnemann vom Verband der Automobilindustrie (VDA) hielt es ebenfalls für sinnvoll, die geplanten Bonuszahlungen auf E-Bikes unabhängig von deren Zulassungspflicht auszudehnen. Einen grundlegenden Wechsel bei der Besteuerung und ein "Vermischen" von Energie- und Kfz-Steuer lehnte sie aber ab. Sie forderte, Ladeeinrichtungen auch von Dritten zu befreien, falls es bei einer Niederlassung etwa in einer Stadt keine eigenen Parkplätze gebe. Zudem votierte sie für eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge, um im gewerblichen Bereich weiter "Akzente zu setzen".

Lesen Sie dazu auch einen Kommentar von Bert Ungerer:

(anw)