BGH bestätigt Verbot von Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber
Der Bundesgerichtshof bestätigte in letzter Instanz ein Vertriebsverbot für Lampen eines niedersächsischen Herstellers, die in Tests Grenzwerte deutlich überschritten hatten.
Für Energiesparlampen, die zu viel giftiges Quecksilber enthalten, wird es auf dem deutschen Markt keine Nachsicht geben. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch in letzter Instanz ein Vertriebsverbot für Lampen eines niedersächsischen Herstellers, die in Tests Grenzwerte deutlich überschritten hatten. So etwas sei keine Bagatelle. (Az. I ZR 234/15)
In dem Streitfall waren die Grenzwerte mit 13 mg und 7,8 mg bei zwei der geprüften Lampen überschritten. Damit habe die Beklagte gegen das Verbot nach Paragraf 5 des Elektro- und Elelktronikgerätegesetzes verstoßen. Die Lampen genügten auch nicht den Anforderungen in der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung.
Umwelthilfe will weiter konsequent sein
Der Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2013 europaweit auf 2,5 Milligramm pro Lampe gesenkt. Seit September 2010 müssen Hersteller auf der Verpackung angeben, wie viel Quecksilber in den Energiesparlampen enthalten ist.
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, die ankündigte, bei Verstößen auch gegen andere Hersteller weiter konsequent vorzugehen. Aus Sicht des Verbandes stärkt das Urteil insgesamt die Möglichkeiten der Verbraucherschutzverbände, im Bereich Gesundheitsschutz direkt gegen Unternehmen zu klagen. Einer BGH-Sprecherin zufolge ist das Urteil aber nicht so grundsätzlich zu lesen. (mit Material der dpa) / (anw)