US-Gericht: Baupläne für Pistole aus 3D-Drucker fallen nicht unter Redefreiheit

Im Fall Defense Distributed gegen das US Außenministerium entschied der Fifth Circuit Court of Appeals, dass die Verbreitung von 3D-Druckdaten für eine Waffe nicht durch das Verfassungsrecht gedeckt sei – sofern die Sicherheit des Landes gefährdet würde.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 39 Kommentare lesen
Streit über Waffen aus 3D-Drucker: US-Außenministerium verklagt
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Matthias Parbel
Waffen aus dem Hobbykeller

Die boomende internationale Maker-Bewegung besteht nicht nur aus Bastlern, Künstlern und Weltverbesserern – auch krypto-anarchistische Gruppen zählen sich dazu. Diese wollen staatliche Machtmonopole abschaffen, unter anderem auf dem Weg über technische Mittel wie billige 3D-Drucker und CNC-Fräsen. So verbreitet etwa die US-Gruppe "Defense Distributed" in Namen dieser Ideologie Werkzeuge, Open-Source-Druckvorlagen und Bauanleitungen für Eigenbau-Schusswaffen ohne staatliche Kontrolle. In Deutschland ist die Herstellung jedes einzelnen wesentlichen Teils einer Waffe verboten, sofern man nicht über eine "Waffenherstellungserlaubnis" verfügt. Die besitzen beispielweise professionelle Büchsenmacher. Bei Make und heise online berichten wir bereits seit längerem über die Waffenherstellung, weil wir davon überzeugt sind, dass sich Politik und Gesellschaft mit solchen neuen Gefahren auseinandersetzen muss. Wir rufen in keiner Weise zum Eigenbau von Schusswaffen auf und liefern auch keine Bauanleitungen dazu.

Die mit der überwiegend gedruckten Waffe "Liberator“ bekannt gewordene Gruppe Defense Distributed ist mit dem Berufungsverfahren gegen das US-Außenministerium vor dem Fifth Circuit Court of Appeals vorläufig gescheitert. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, dass sich Defense Distributed bei der Veröffentlichung der Waffen-Blaupausen nicht auf das verfassungsmäßig verbriefte Recht auf Redefreiheit (First Amendment) berufen könne. Die vom US Außenministerium angeführten nationalen Sicherheitsinteressen wiegen im vorliegenden Fall schwerer, entschieden die Richter mit 2:1 Stimmen.

Im Mai 2013 ging die Abteilung für die Kontrolle des Waffenhandels im US-Außenministerium gegen die Verbreitung der Liberator-Blaupausen über das Internet vor. Als Begründung wurden die Regeln der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) der USA herangezogen. Demnach sei schon das Online-Stellen der Baupläne für die Pistole aus dem 3D-Drucker eine Verletzung dieser Exportkontrolle. Cody Wilson, Chef der Gruppe Defense Distributed, widersprach dieser Einschätzung der Behörden und pochte auf zwei grundlegende Verfassungsrechte: Er sah die Redefreiheit eingeschränkt. Darüber hinaus werde auch das Recht, eine Waffe zu tragen (Second Amendment), untergraben. In dem Verfahren gegen das US-Außenministerium holte sich Wilson Rückendeckung bei den Bürgerrechtsaktivisten der Electronic Frontier Foundation (EFF), die im Dezember 2015 einen Aufruf veröffentlichten, in dem sie die Forderung, Software-Code als freie Meinungsäußerung anzuerkennen, wiederholten.

Die EFF verwies in diesem Zusammenhang auf den Fall Bernstein gegen die Vereinigten Staaten, bei dem es im Kern um Exportbeschränkungen für Kryptografietechniken ging. Bereits 1999 hatte das damals zuständige Gericht nach vierjährigem Verfahren entschieden, dass Software-Code unter den Schutz der freien Rede falle. (map)