BND-Reform: Ex-Spionagechef fordert zweijährige Vorratsdatenspeicherung

Dem früheren BND-Präsident Gerhard Schindler gehen die Pläne für neue Befugnisse des Auslandsgeheimdienstes nicht weit genug. Staatsrechtler machten bei einer Anhörung dagegen große Schwächen in dem Vorhaben aus.

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BND, Bad Aibling
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Der im Frühjahr überraschend abgelöste Ex-Präsident des Bundesnachrichtendiensts (BND), Gerhard Schindler, hat im Bundestag dafür geworben, dass der Auslandsgeheimdienst erhobene Verbindungs- und Standortdaten zwei Jahre lang aufbewahren und auswerten kann. Die im Entwurf der Regierung und der Koalition zur "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" vorgesehen Frist von sechs Monaten sei zu kurz, betonte der Praktiker bei einer Anhörung im Bundestag am Montag.

Anschlagsplanungen hätten regelmäßig einen längeren Vorlauf, begründete Schindler seine Forderung. Eine Analyse der Metadaten im Nachhinein könnte helfen, terroristische Netzwerke zu erkennen und künftige einschlägige Taten zu verhindern. Als mögliche Einschränkung brachte der Liberale ins Spiel, dass im zweiten Jahr das Bundeskanzleramt einem Zugriff auf die Datenhalden zustimmen sollen müsste.

Generell zollte Schindler der großen Koalition seinen Respekt, da man nach Snowden und "der Diskussion der letzten drei Jahre auch ganz andere Entwürfe hätte erwarten können". Es sei prinzipiell richtig, die auch von ihm ausgemachten offenen Fragen der reinen Auslandsüberwachung durch den BND sowie die Kooperation mit ausländischen Diensten wie der NSA zu regeln. Selbst der vorgesehene bessere Schutz von EU-Bürgern sei kein Nachteil, da er einen Vertrauensvorschuss für solche Zusammenarbeiten begründen könnte. Nur das skizzierte zusätzliche "unabhängige Kontrollgremium" dürfte einer systematischen Aufsicht eher hinderlich sein.

Der Karlsruher Staats- und Informationsrechtler Matthias Bäcker war größtenteils völlig anderer Ansicht, pflichtete Schindler allein bei Zweifeln am Kontrollregime bei. Die ins Spiel gebrachte Kompetenz für den BND, "Verkehrsdaten völlig anlasslos sechs Monate lang bevorraten" und fast ohne Anlass durchsuchen zu dürfen, verfehlt dem Juristen zufolge "evident die Anforderungen zur Vorratsdatenspeicherung des Bundesverfassungsgerichts". Dabei handle es sich um eine Art Rasterfahndung, die man selbst dann nicht gutheißen könne, wenn man den speziellen BND-Auftrag anerkenne, strategische Erkenntnisse übers Ausland zu liefern.

Bäcker lobte, dass mit dem Vorhaben das lange im Dunkeln gebliebene BND-Kerngeschäft der "Ausland-Ausland-Aufklärung" erstmals "juristisch konkret sichtbar wird". Beim dafür vorgesehenen Schutz des Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 Grundgesetz greife aber "nicht sehr viel". Insgesamt sei der Entwurf daher verfassungswidrig, zumal die Schranken für das Abhören von Ausländern teils sogar gesenkt würden. Der Entwurf berücksichtige zudem die Tatsache nicht, dass zwischen In- und Ausländern im Internet nicht mehr zu unterscheiden sei.

Der vorgesehene "abgestufte Schutz" zwischen deutschen Staatsbürgern, EU-Bürgern und Angehörigen von Drittstaaten erschien dem Bayreuther Staatsrechtler Heinrich Amadeus Wolff zwar vernünftig. Dass Schwarz-Rot den Artikel 10 in den einschlägigen Paragrafen aber nicht einmal erwähne und klarstelle, dass in das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen werde, sei jedoch "verfassungsprozessualer Suizid". Damit wäre "das gesamte Gesetz kaputt".

Als weiteren "Knüller" machte der Rechtsprofessor aus, dass die Bundesregierung sich ihre Kontrolleure selbst aussuchen dürfte. "Das können Sie so nicht lassen", erklärte er den Volksvertretern. "Peinlich" sei zudem, dass Karlsruhe jüngst erst Kontrollmechanismen bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden angemahnt habe und dies "der Entwurf völlig verschläft". Prinzipiell könnte der Gesetzgeber aber erst mal loslegen und später nachbessern, wenn das Verfassungsgericht dies fordern sollte.

"Erhebliche Nachbesserungen" und klarere Grenzen für die BND-Spionage mahnte Eric Töpfer vom Deutschen Institut für Menschenrechte an. "Die Kontrolle des BND fällt zu schwach aus", brachte Thorsten Wetzling von der Stiftung neue Verantwortung die Meinung fast aller Sachverständigen auf den Punkt. Nur Kurt Graulich, Ex-Richter am Bundesverwaltungsgericht und Selektorenprüfer im Namen des NSA-Untersuchungsausschusses, hielt es gar für geboten, ein weiteres Aufsichtsgremium jenseits der bestehenden parlamentarischen Einrichtungen zu schaffen.

Die vor Ort nicht gehörte Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff legte in einer schriftlichen Stellungnahme den Finger in die Wunde. Sie beklagte etwa, dass "rechtswidrige Datenerhebungen" durch den BND nicht "geheilt" würden.

Scharfe Kritik an den Plänen kommt ferner von internationalen Organisationen. Die OSZE-Beauftragte für die Freiheit der Medien, Dunja Mijatovic, sieht fundamentale Rechte wie das auf freie Meinungsäußerung in Gefahr. Gleich drei UN-Sonderberichterstatter brachten Bedenken vor, dass unter anderem der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht beachtet würde. (jk)