Anbieter und Verbraucherschützer streiten über Transparenz in der Telekommunikationsbranche

In einer Anhörung im Bundestag war fast jeder Punkt der geplanten Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich umkämpft. Anbieter und Verbraucherschützer sowie Aktivisten kamen auf keinen grünen Zweig.

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Anbieter und Verbraucherschützer streiten über Transparenz in der Telekommunikationsbranche

(Bild: dpa / Franziska Koark)

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Der Regierungsentwurf für eine Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur entzweit die Marktteilnehmer. Verbraucherschützer und Digitalaktivisten stellten sich in einer Anhörung im Bundestag prinzipiell hinter das Vorhaben, forderten aber, es noch zu verschärfen. Vertreter der Telekommunikationsbranche halten die Verordnung dagegen für überflüssig, verneinen in weiten Teilen einen "sektorspezifischen Regelungsbedarf".

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Anbieter ihre Kunden mit einem Produktinformationsblatt über Vertragslaufzeiten, Kündigungsmöglichkeiten, monatliche Kosten und verfügbare Datenübertragungsraten aufklären. Die Nutzer sollen auch darüber informiert werden, welche Dienste auf das vertraglich vereinbarte Datenvolumen angerechnet werden. Verbraucher sollen zudem einen Rechtsanspruch auf Daten zu der konkreten Übertragungsrate erhalten.

Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) warb dafür, bei "Leistungsstörungen" rund um einen Telefon- und Internetanschluss etwa ein vorzeitiges Sonderkündigungsrecht geltend machen zu können. Wenn ein Nutzer einen Geschwindigkeitstest mit dem Werkzeug der Regulierungsbehörde mache und dabei klare Abweichungen feststelle, müsse dies als "Beweis ersten Anscheins gelten" für weitergehende Ansprüche. Die meisten Anbieter seien in diesem Bereich bisher "wenig kooperativ".

Elbrecht sprach sich zudem dafür aus, dass Provider eine Mindestübertragungsrate angeben sollten. Es sei auch richtig, dass Anbieter künftig Kündigungsfristen fortlaufend auf ihren Rechnungen anzugeben hätten. Sonst verliere der Verbraucher angesichts gebündelter Paketpreise und veränderter Vertragszeiten die Übersicht, wenn er Zusatzoptionen buche. Die "starke Gegenwehr" aus der Wirtschaft gegen diese Auflage habe offenbar nur den Hintergrund, einen Anbieterwechsel zu erschweren.

Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft forderte den Gesetzgeber auf, den Begriff der "normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit" zu konkretisieren. Die Bundesnetzagentur müsse auch ein klares Messverfahren vorschreiben. Die laut EU-Recht eingeschränkt möglichen neuen "Spezialdienste" dürften aus der Verordnung nicht ausgeklammert werden, da sonst darunter die Qualität der Internetzugangsdienste leiden könnte.

Eine Geschwindigkeitsmessung für den Internetanschluss dürfe nicht im "Hoheitsbereich des Anbieters" durchgeführt werden, ergänzte Alexander Leefmann vom Chaos Computer Club (CCC). Nötig sei dafür eine "neutrale Stelle", da dem Provider sonst alle Optimierungsmöglichkeiten offenstünden. Zudem müssten die Rahmenbedingungen für die Messung viel genauer definiert werden, da sonst die Verbraucher etwa mit unterschiedlichen Geschwindigkeitsangaben etwa in KBit/s oder MBit/s verwirrt werden könnten.

Fabian Riewerts von der Deutschen Telekom zweifelte dagegen an, dass es im Bereich Transparenz überhaupt eigener Vorkehrungen für den TK-Sektor bedürfe. Zu Kündigungsmöglichkeiten etwa sei im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) schon alles Notwendige "niedergelassen". Zumindest sollte es bei Geschäftskunden nicht nötig sein, diesen ein Infoblatt in die Hand zu drücken. In diesem Bereich seien Verträge oft Basis längerer Verhandlungen über einzelne zu erbringende Leistungen.

Auch müssten die verbliebenen Nutzer schmalbandiger Anschlüsse ausgenommen werden, erklärte Isabel Tilly vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). Sie sehe "Mindeststandards" für Breitbandanschlüsse kritisch, da die meisten Provider gezwungen seien, "Korridore zu vermarkten" mit schwankenden Übertragungsraten. "Wir können nicht beim einzelnen Verbraucher vorher Messungen durchführen", sagte Tilly. Das würde zu höheren Endkundenpreisen führen.

Der Kunde sollte zumindest "wissen, wann eine Drosselung einsetzt", verteidigte Lieselotte Weber von der Bundesnetzagentur den Entwurf. Das Informationsblatt werde es den Verbrauchern ermöglichen, von vornherein durch Vergleiche größere Auswahlmöglichkeiten zwischen Anbietern zu haben. Eine weitere Norm für vorgezogene Kündigungsrechte sei in der Verordnung nicht unterzubringen, da es dafür an einer Rechtsgrundlage im Telekommunikationsgesetz fehle. (anw)