Gericht urteilt im Streit über "Tagesschau"-App zugunsten der Verlage

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Tagesschau-App unzulässig war – am 15. Juni 2011. Während der NDR meint, seitdem habe die App andere Inhalte bekommen, sehen die Verleger Konsequenzen auch für andere Apps der ARD-Sender.

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Gericht urteilt im Streit über "Tagesschau"-App zugunsten der Verlage

(Bild: BDZV)

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Der jahrelange Rechtsstreit über die "Tagesschau"-App ist mit einer Entscheidung zugunsten der Zeitungsverlage und gegen die ARD zu Ende gegangen. Die "Tagesschau"-App, so wie sie am Beispieltag 15. Juni 2011 abrufbar gewesen sei, sei unzulässig, urteilte am Freitag das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 188/12). Es verbot den ARD-Sendern, die App in dieser Form zu verbreiten. Damit hatte die Klage von elf deutschen Zeitungsverlagen weitgehend Erfolg. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich nur auf den einen Tag im Juni 2011, sie hat also keine unmittelbaren Folgen.

Die Kläger berief sich auf eine Regelung im Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Nach § 11d RStV ist es den öffentlich-rechtlichen Anbietern untersagt, "nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote" in Telemedien zu verbreiten. Mit dem Verbot sollen die Presseverlage vor weitgreifenden Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet geschützt werden.

Nach Auffassung der Zeitungsverlage verzerrt die "Tagesschau"-App, die auch umfangreiche Texte enthalte, den Markt, weil die ARD sie mit dem Rundfunkbeitrag finanziert. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sieht sich bestätigt, dass es eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet nicht geben dürfe. "Mit neuen Nachrichten-Apps wie RBB24, BR24 oder ARDText haben die Landesrundfunkanstalten ihr Textangebot im Internet in einer Weise ausgeweitet, die mit der heutigen Entscheidung des OLG Köln unvereinbar ist", sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.

Die ARD hält dem entgegen, dass die App viele audiovisuelle Angebote umfasse, wie sie so bei entsprechenden Angeboten von Zeitungsverlagen nicht vorstellbar seien. Michael Kühn, Justitiar des Norddeutschen Rundfunks, erklärte, seit dem 15. Juni 2011 habe sich "das Erscheinungsbild von tagesschau.de erheblich geändert, so wurde etwa das Video- und Audio-Angebot deutlich verstärkt".

Kühn bekräftigte die Bereitschaft der ARD, mit den Verlagen Kooperationen einzugehen, beispielsweise die "Tagesschau in 100 Sekunden" unentgeltlich zu lassen. Kritisch äußerte er sich dazu, dass das Gericht anhand eines Papierausdrucks der App vom 15. Juni 2011 entschieden habe. "Dieser Textausdruck war in weiten Teilen auch noch unvollständig. Der Eindruck, die Tagesschau-App sei gestalterisch mit Zeitungen und Zeitschriften vergleichbar, mag durch diese Papierausdrucke entstanden sein." (anw)