Französische Firma verklagt Apple wegen zu schlechter HTML5-Unterstützung

Die Entwicklerfirma Nexedi will erreichen, dass Apple den HTML5-Support in iOS 10 verbessert. Ihr Ansatzpunkt ist der App-Store-Entwicklervertrag.

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Französische Firma verklagt Apple wegen zu schlechter HTML5-Unterstützung

(Bild: dpa, Bodo Marks)

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Nexedi, ein Spezialist für ERP-Software auf HTML5-Basis, hat vor einem Zivilgericht in Paris Klage gegen Apple eingereicht. Wie Challenges.fr schreibt, will das Unternehmen damit erreichen, dass Apple seine HTML5-Implementation in Safari unter iOS verbessert.

Apple müsse "die letzten Web- und HTML5-Standards" in die iOS-Plattform einführen – und das schneller, als der Konzern dies derzeit tue. Nexedi führt dazu auf seiner Website Tests vor, wonach Apples Safari derzeit gegenüber anderen Browsern wie Chrome, Opera Mobile, Edge oder Firefox Mobile hinterherhinkt.

Die Situation sei nicht neu, die Schere öffne sich mittlerweile aber noch stärker. Apple selbst erlaube Nexedi aber nicht, die HTML5-Kompatibilität zu verbessern. Auf dem Mac könne man seinen Nutzern empfehlen, einen anderen Browser zu verwenden. Unter iOS müssen Alternativbrowser wie Chrome aber Apples eigene Engine WebKit benutzen. "Mit anderen Worten ist Chrome unter iOS schlechter als Chrome auf anderen Plattformen", so Nexedi.

Laut Apples Entwicklervertrag für den App Store sei es verboten, andere Web-Engines als WebKit zu verwenden. Genau hier setzt nun die Klage von Nexedi ein: Der Meinung des Softwareanbieters zufolge widerspricht Apples Entwicklervertrag an dieser Stelle geltendem französischen Recht. iOS zu verlassen komme für Nexedi nicht in Frage, weil das System ein wichtiges Marktsegment einnehme. "Wir haben schon überlegt, unseren Kunden, die einen besseren HTML5-Support wünsche, vom iPhone und von iOS abzuraten. Man kann schließlich für kaum mehr als 100 Euro ein Android-Smartphone kaufen, das HTML5 besser unterstützt", so die Firma.

Nexedis Klage wird unter anderem mit der Argumentation begründet, ein Supermarkt dürfe Marken auch nicht vorschreiben, Bohnen zu verkaufen, die mit den Samen des Supermarktes erzeugt worden seien. Ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, ist unklar. Ein Verhandlungstermin ist für den 4. Februar 2017 angesetzt. (bsc)