Schweiz: Genf erlaubt Uber-Taxis

Der Fahrdienstvermittler Uber wird sowohl im schweizerischen Kanton Genf als auch in der Stadt legal. Fahrer müssen allerdings einen Taxi-Führerschein besitzen und eine Prüfung bestehen.

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Fahrdienst Uber
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Von
  • Tom Sperlich

Das Genfer Kantonsparlament hat mit großer Mehrheit ein neues Taxi-Gesetz verabschiedet, das Fahrdienste wie Uber legalisiert und reguliert. Das berichteten schweizerische Medien am Freitag.

Das neue Gesetz, das auch als "Lex Uber" bezeichnet wird, führt in Genf eine zweite Kategorie für den Personentransport ein: Sie definiert sogenannte Transportfahrzeuge mit Chauffeur, zu der die Uber-Wagen gehören. Anders als bei herkömmlichen Taxis ist ihre Zahl nicht begrenzt, allerdings bleiben ihnen einige Privilegen verwehrt. Sie dürfen sich nicht Taxis nennen und Busspuren sowie Taxi-Standplätze nicht nutzen. Fahrer müssen über eine Lizenz verfügen und eine Prüfung absolvieren.

Wann und ob überhaupt das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, bleibt noch etwas nebulös. In den letzten fast 25 Jahren ist das Genfer Taxigesetz fünfmal revidiert worden, die jüngsten Regelungen von 2014 traten nie in Kraft. Und dieses Mal drohte die Taxibranche im Vorfeld mit juristischen Schritten, sollten ihre Forderungen – unter anderem eine sechsjährige Übergangsphase – nicht ins Gesetz aufgenommen werden. Das Parlament übernahm indes nicht alle Forderungen.

Uber hatte erstmals im Herbst 2014 seinen Fahrervermittlungs-Service im Kanton Genf angeboten; Aufgrund des damals noch existierenden Taxi-Gesetzes wurde er im März 2015 vom Kanton verboten. (thl)