US-Regierung kämpft weiter um Zugriff auf EU-Rechenzentren

Für Durchsuchungsbefehle bei ausländischen Rechenzentren sind lokale Behörden zuständig, nicht US-Gerichte. Das hat ein US-Berufungsgericht im Juli entschieden. Die US-Staatsanwaltschaft will das nicht hinnehmen. Sie versucht, den Fall neu aufzurollen.

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Glaspalast

Microsoft EU-Zentrale (Bild) steht in Paris, das nämliche Rechenzentrum in Irland.

(Bild: Elekes Andor CC-BY-SA 4.0)

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Im Juli konnte Microsoft einen juristischen Sieg im Streit um behördlichen Zugriff auf Nutzerdaten erringen. Ein US-Bundesberufungsgericht urteilte damals, dass US-Behörden Microsoft nicht dazu zwingen können, Nutzerdaten aus einem europäischen Rechenzentrum herauszugeben. Es handle sich um eine exterritoriale Angelegenheit, die örtlich zuständige Behörden entscheiden müssten. Wenig überraschend nimmt die US-Regierung diese Niederlage nicht hin. Sie möchte jetzt, dass das gleiche Gericht die Sache noch einmal verhandelt.

Das Thurgood Marshall Courthouse in Manhattan ist der Hauptsitz des Second Circuit.

Dafür hat die Staatsanwaltschaft ein Gesuch um neuerliche Anhörung (Rehearing) oder neuerliche Anhörung vor allen aktiven Richtern des Gerichts (Rehearing en banc) gestellt. Anspruch auf eine solche neuerliche Anhörung hat sie nicht. Ein einfaches Rehearing ist höchst unwahrscheinlich. Auch Rehearings en banc sind selten. Eine Mehrheit der aktiven Richter des jeweiligen Gerichts muss zustimmen. Das tun sie nur dann, wenn es innerhalb des selben Gerichts widersprüchliche Judikatur gibt oder sie den Fall als eminent wichtig einstufen.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die drei Richter des Berufungsurteils vom Juli geirrt hätten. Zwar seien die Daten in Europa gespeichert, Microsoft könne darauf aber von den USA aus zugreifen. Daher handle es sich nicht um eine exterritoriale Angelegenheit. Das bekämpfte Urteil schränke ein "Tausende Male jährlich" eingesetztes Werkzeug ein, was "wichtigen strafrechtlichen Ermittlungen" schade. Der Fall heißt Microsoft v. United States und wurde am 2nd Circuit Court of Appeals unter No. 14-2985 verhandelt.

Das zuständige Gericht, das Bundesberufungsgericht für den Zweiten Gerichtsbezirk, hat derzeit elf aktive Richter. Mindestens sechs Richter müssten also dem Gesuch zustimmen. Eigentlich sollte das Gericht mehr Richter haben, und US-Präsident Barack Obama hat auch drei Juristen nominiert. Doch die republikanische Mehrheit im US-Senat blockiert Obamas Nominierungen aus parteipolitischen Gründen.

Sollte das Gesuch keine Mehrheit unter den Richtern finden, oder ein Rehearing en banc das ursprüngliche Berufungsurteil bestätigen, kann die Staatsanwaltschaft immer noch ein Gesuch an den Supreme Court stellen. Das höchste Gericht der USA ist aber ebenfalls nicht verpflichtet, den Fall anzunehmen. Dort reichen vier Richterstimmen, um einen Fall anzunehmen. Der Supreme Court ist mit derzeit acht Richtern ebenfalls unterbesetzt, weil der Senat Obamas Nominierung für den neunten Sitz nicht bearbeitet.

(ds)