Richter: Microsoft-Zerschlagung nicht bevorzugte Entscheidung

Richter Thomas Penfield Jackson sagte, Microsofts Unnachgiebigkeit habe ihm keine andere Wahl gelassen, als den Konzern in der ersten Instanz des Kartellprozesses zur Aufspaltung zu verurteilen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 69 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Richter Thomas Penfield Jackson bedauert keine der Entscheidungen, die er im Kartellprozess gegen Microsoft getroffen hat, obwohl nahezu alles, was er getan habe, in der Berufung anfechtbar sei. Jackson, der in seinem erstinstanzlichen Urteil im Kartellprozsess Microsoft zur Aufspaltung verurteilte, meinte nach Berichten in verschiedenen US-Medien auf einer Tagung zum Kartellrecht der George Mason University allerdings auch, die Aufteilung Microsofts sei eigentlich nie seine bevorzugte Entscheidung in dem Fall gewesen. Jackson, der um deftige Kommentare zu Microsoft nie verlegen war, betonte jedoch, "Microsofts Unnachgiebigkeit" habe ihm keine andere Wahl gelassen.

Inzwischen scheint Jackson von dem Verfahren und den Auseinandersetzungen, in die er auf Grund seines Urteils in der Öffentlichkeit geriet, frustriert zu sein. Er denke ernsthaft darüber nach, sich aus dem Prozess zurückzuziehen, wenn das Berufungsgericht zu der Ansicht komme, sein Urteil sei "krass falsch" gewesen. Dafür reiche es nach Ansicht Jacksons schon aus, wenn die Berufungsrichter weitere Anhörungen in dem Verfahren durchführen wollten, statt auf Grund seiner Urteilsbegründung und der eingereichten Dokumente von Justizministerium und Microsoft zu einem schnellen Urteil in der Berufungsinstanz zu kommen.

Damit käme Jackson Microsoft entgegen: Wegen seiner öffentlichen Kommentare zu dem Verfahren will der Konzern erreichen, dass der Richter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen wird. US-amerikanische Rechtsexperten bezweifelten wegen Interviews von Jackson bereits, dass er weiter an dem Prozess teilnehmen könne. Jackson verteidigte seine öffentlichen Auftritte allerdings. Er habe aus Sorge um falsche Vorstellungen über seine Rolle gehandelt, die auf Grund der PR-Kampagnen der streitenden Parteien entstanden seien. Er habe dabei keine juristischen Verfahrensregeln verletzt, da er sich erst geäußert habe, nachdem das Urteil gefallen sei. Auch alle Interviews, die er während des laufenden Verfahrens gegeben habe, hätten erst nach dessen Abschluss veröffentlicht werden dürfen. (jk)