Zehn Monate Haft für rechtsextreme Hetze auf Facebook

Ein 47-Jähriger wurde vom Amtsgericht Oldenburg zu einer zehnmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt, weil er auf Facebook ausländerfeindliche und rechtsextreme Hetze betrieben hat.

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Gericht

(Bild: Gemeinfrei (via pixabay))

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter Nonhoff-Arps

Wegen Volksverhetzung in sozialen Medien hat das Amtsgericht Oldenburg einen 47-jährigen Mann zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Er bezeichnete Flüchtlinge als "Dreckszeug", "Ratten" und "Abschaum von Invasoren". Zudem habe er in einem Kommentar auf einer Facebook-Seite der NPD die Wiedererrichtung von Konzentrationslagern vorgeschlagen, um die aus seiner Sicht bestehende Flüchtlingsproblematik "in den Griff" zu bekommen.

Dem Gericht zufolge beging der Angeklagte von Oktober 2015 bis Januar 2016 auf Facebook mehrere Straftaten, die das Amtsgericht als volksverhetzend einstuft. Weil der 47-Jährige außerdem ein Bild mit Hakenkreuzen veröffentlicht hat, wurde er auch wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Mit dem Strafmaß folgte das Amtsgericht einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das habe laut Staatsanwaltschaft damit zu tun, dass der Angeklagte bereits zuvor mehrfach verurteilt worden war und zudem unter Bewährung stand. Das Gericht habe deshalb angenommen, dass er trotz Verurteilung weitere Straftaten begehen könnte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte Berufung eingelegt hat. Über diese wird dann vor dem Landgericht Oldenburg verhandelt werden.

Dieses Urteil ist kein Einzelfall. Vor knapp zwei Wochen hat das Landgereicht Würzburg einen Mann für seine Hass-Parolen auf Facebook auch im Berufungsverfahren zu einer Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Auch die Politik befasst sich vermehrt mit dem Thema Hass in sozialen Medien. Erst vor ein paar Tagen hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) den Betreibern großer Internetportale und sozialer Netzwerke Konsequenzen angedroht, falls es bei der Löschung strafbarer Hass-Kommentare keine Fortschritte gibt. (pen)