Microsoft sieht keine Beweise für Monopol-Stellung

Im US-Kartellverfahren argumentiert Microsoft, es gebe keine Beweise für ein Monopol und das Browser-Windows-Bundling sei technisch bedingt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die nächste Runde im US-Kartell-Prozess gegen Microsoft nähert sich: Im Februar sollen die mündlichen Anhörungen im Berufungsverfahren stattfinden. Ende November hatte Microsoft seine Eingabe gemacht, am 12. Januar legte das US-Justizministerium seine Dokumente dafür vor. In der Antwort auf die Eingabe des US-Justizministeriums greift der Software-Konzern nun die grundsätzlichen Feststellungen der ersten Instanz und die Argumentation der Klägerseite an. Es seien keine Beweise dafür erbracht worden, dass Microsoft überhaupt eine Monopolstellung habe, heißt es in dem am heutigen Montag vorgelegten Schreiben von Microsoft. Auch hätten die Kläger nicht ausreichend dargelegt, dass sich Microsoft wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht oder solche eingesetzt habe, um das angebliche Monopol zu bewahren.

Der wichtigste Punkt, den Microsoft anspricht, ist aber auf ein früheres Urteil des nun erneut zuständigen Berufungsgerichts ausgerichtet. Damals hatte das Gericht entschieden, dass es kein rechtswidriges Vorgehen von Microsoft gewesen sei, Internet Explorer und Windows 95 in einem Paket auszuliefern. Microsoft argumentiert nun, die Kläger hätten zwar behauptet, Windows und der Webbrowser seien separate Produkte, dies aber nie richtig bewiesen. Von einem technischen Standpunkt aus betrachtet bauten viele Teile von Windows und auch andere Anwendungen auf den Internet Explorer auf. Selbst die Kläger behaupteten nicht mehr, dass der Browser aus Windows entfernt werden könnte oder sollte. Damit legt Microsoft dem Gericht nahe, dass das Bundling aus technischen Gründen geschehen sei – genau mit dieser Begründung hatte das Berufungsgericht in dem früheren Verfahren im Sinne von Microsoft entschieden. Nach Ansicht von Microsoft sind Windows und Internet Explorer laut dem Urteil des Berufungsgerichts eben keine "getrennten Produkte".

Die Argumentation der Kläger, Microsoft habe versucht, sich durch das Bundling ein Monopol bei Webbrowsern zu verschaffen, sei darüber hinaus nicht stichhaltig. Schließlich habe man mit den Versionen 1 und 2 des Internet Explorer gerade einmal einen Marktanteil von 5 Prozent geschafft, obwohl diese mit jeder Kopie von Windows 95 über einen Zeitraum von 12 Monaten hinweg ausgeliefert wurden. Und 1998 habe Netscape 160 Millionen Kopien des Navigator verteilen können, was jedes Argument, Microsoft habe die Firma durch wettbewerbswidriges Verhalten vom Markt verdrängt, unterminiere.

Neben dieser grundsätzlichen Argumentation, die versucht, dem gesamten Verfahren und der Argumentation der Klägerseite den Boden unter den Füßen wegzuziehen, greift Microsoft auch erneut das erstinstanzliche Verfahren an. Das extreme Urteil, Microsoft in zwei Teile aufzuspalten, sei unhaltbar, da es ohne richtige Beweisanhörung ergangen sei. Das Gericht habe größtenteils nach reinem Hörensagen, nach nicht näher überprüften Erklärungen und Zeitungsartikeln entschieden, Microsoft aber eine korrekte Anhörung verweigert. Auch die Anschuldigungen gegen Thomas Penfield Jackson, den Richter der ersten Instanz, nimmt Microsoft wieder auf: Seine öffentlichen Äußerungen gegen den Konzern verletzten die Pflicht zu einer fairen Gerichtsverhandlung.

Jackson hatte Microsoft im Juni letzten Jahres zur Zweiteilung verurteilt. In seiner faktischen und juristischen Bewertung des Falls hatte er festgehalten, Microsoft habe seine Position genutzt, "um den Markt für Webbrowser zu monopolisieren". Das Unternehmen habe in mehreren Punkten gegen die kartellrechtlichen Bestimmungen des so genannten Sherman-Akts verstoßen und mit wettbewerbswidrigen Mitteln seine Monopolposition aufrechterhalten. In der Öffentlichkeit erregte Jackson schon während des Prozesses und auch in letzter Zeit Aufsehen mit einigen harschen Äußerungen gegenüber Microsoft. So meinte er etwa, Bill Gates habe einen "Napoleon-Komplex".

Bis zum 2. Februar hat die US-Regierung nun Zeit, wiederum eine Antwort auf das Schreiben von Microsoft einzureichen. Vor den US-Präsidentschaftswahlen waren immer wieder Mutmaßungen laut geworden, die neue Bush-Regierung werde den Kartellprozess gegen Microsoft nicht mehr mit sehr viel Verve weiterverfolgen. Vor kurzem äußerte aber US-Senator Orrin Hatch, auch die Bush-Regierung werde den Prozess wie das Justizministerium unter Clinton weiter betreiben. Microsoft geht aber offenbar davon aus, dass zumindest das Berufungsgericht dem Konzern freundlicher gegenübersteht als die erste Instanz und versucht, seine Argumentation ganz auf frühere Entscheidungen des Gerichts auszurichten.

Mündliche Verhandlungen vor dem Berufungsgericht sind für den 26. und 27. Februar vorgesehen. Viele Rechtsexperten in den USA gehen davon aus, dass das Berufungsgericht der Microsoft-Argumentation in Bezug auf das Bundling von Windows und Internet Explorer folgt. Damit wäre aber einer der Hauptpunkte des Verfahrens erledigt – und der gesamte Prozess könnte unter Umständen in sich zusammenfallen. (jk)