Das "Hessenrecht" geht online

Die hessische Landesregierung bietet ihren Bürgern Zugang zu allen gültigen Gesetzen und Verordnungen - schnell und kostenfrei.

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Von
  • Sven Hansen

Die hessische Landesregierung zeigt sich besonders bürgerfreundlich: Seit heute können sämtliche in Hessen gültigen Gesetze und Verordnungen im Internet abgerufen werden. Die Rechtssammlung, die sich in gedruckter Form über 7.200 Seiten erstreckt, ist für alle interessierten Personen kostenfrei zugänglich. Lediglich Schleswig-Holstein bietet seinen Bürgern bisher einen ähnlich umfassenden Service.

Hervorgegangen ist der neue Dienst am Bürger aus einem Projekt des hessischen Landesdatenschutzbeauftragten Friedrich von Zezschwitz. Seit zwei Jahren arbeitet der Gießener Jura-Professor an der Aufarbeitung aller Rechtstexte für das Internet. Durch die Einbindung von Studenten und wissenschaftlichen Hilfskräften hielten sich die Kosten des Projekts nach von Zezschwitz' Angaben in Grenzen: Während in Nordrhein-Westfalen für ein ähnliches System 3,5 Millionen Mark fällig waren, begnügten sich die sparsamen Hessen mit 66.000 Mark.

Durch die ständigen Veränderungen im Rechtsraum ist eine kontinuierliche Pflege der Rechtssammlung vonnöten. Im Moment spiegelt "Hessenrecht-online" den Stand vom Dezember 2000 wider. Als nächsten Schritt plant die Landesregierung, auch die Verwaltungsvorschriften ins Internet zu stellen. (sha)