Bundesregierung will online gebuchte Reisen besser absichern

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf befürwortet, mit dem der Schutz individuell im Web zusammengestellter Reisen erhöht werden soll. Als Veranstalter gilt auch, wer etwa den Zugriff auf eine Online-Buchung Dritter ermöglicht.

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(Bild: dpa, Christoph Schmidt/Archiv)

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Im Web gebuchte Flüge, Hotelaufenthalte oder Mietwagen sollen künftig auch als Pauschalreisen gelten und entsprechend abgesichert werden, wenn sich der Kunde die einzelnen Komponenten über ein Portal individuell zusammenklickt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf "zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften" hat die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht. Mit der Initiative will das Kabinett zugleich auch die EU-Richtlinie über Pauschalreisen und damit verbundene Leistungen in nationales Recht umsetzen.

Eine speziell gesicherte Pauschalreise liegt laut dem Entwurf auch dann vor, wenn die Bestandteile auf Wunsch des Kunden oder "entsprechend seiner Auswahl" zusammengestellt wurden oder der Veranstalter Käufern das Recht einräumt, die Komponenten aus einem vorgegebenen Angebot nach Vertragsschluss auszuwählen. Zudem soll ein Unternehmer als Reiseveranstalter angesehen werden, wenn er über ein Online-Buchungsverfahren einen einschlägigen Vertrag anbietet oder vermittelt. Dies gilt auch, wenn der Zugriff über das Websystem einer anderen Firma erfolgt, persönliche Daten übermittelt und es zu einem Abschluss binnen 24 Stunden kommt.

"Der digitale Wandel hat auch den Reisemarkt erfasst", erläuterte der federführende Bundesjustizminister Heiko Maas die Initiative. "Verbraucher stellen ihr Urlaubsprogramm immer häufiger nach ihren persönlichen Wünschen selbst zusammen." Ziel des Entwurfs sei es, dabei entstehende Unklarheiten zu beseitigen sowie für eine größere Transparenz und mehr Rechtssicherheit für Reisende und Anbieter zu schaffen.

Soweit die Richtlinie dem nationalen Gesetzgeber Spielräume belässt, strebt die Regierung laut dem Justizressort "einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Unternehmen der Tourismuswirtschaft einerseits und der Verbraucherinteressen andererseits an". Der ursprüngliche Referentenentwurf stieß aber auf viel Kritik. So beklagte etwa der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine "erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Belastung kleiner und mittelständischer Betriebe aus dem Bereich der Reisevermittler und Hotellerie". Es sei zu befürchten, dass viele Reisebüros den Geschäftsbetrieb mangels Rentabilität ganz einstellen müssten. Das Kabinett schätzt den "Erfüllungsaufwand" für die Wirtschaft auf knapp 90 Millionen Euro.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) begrüßte, dass das Ministerium über die Richtlinie hinausgehen wolle, monierte aber etwa eine ungenügende Insolvenzabsicherung. Zudem bedauerte die Vereinigung, dass ein Rücktrittsrecht bei Verbrauchern erst ab Preiserhöhungen von acht Prozent bestehen solle. (kbe)