Experten: Bundesregierung will Netzneutralität nicht hinreichend durchsetzen

Bürgerrechtler haben große Leerstellen in dem Gesetzentwurf ausgemacht, mit dem die Bundesregierung Verstöße gegen das Prinzip des offenen Internets sanktionieren will. Wichtige Verbraucherrechte würden nicht abgesichert.

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Netzausbau - Internet

(Bild: dpa, Daniel Reinhardt)

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Laut der EU-Verordnung zur Netzneutralität sollen Provider, die gegen die Regeln für das offene Internet verstoßen, nicht nur verhältnismäßig, sondern auch wirksam und abschreckend bestraft werden. Dieser Vorgabe komme die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zur Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nicht nach, kritisierten Bürgerrechtler am Montag bei einer Anhörung im Bundestag.

Bei den vorgesehenen Strafbestimmungen gebe es "eine ganze Reihe von Lücken", sagte Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft. Viele Tatbestände würden entgegen der EU-Linie nicht sanktioniert, obwohl davon "wichtige Verbraucherrechte betroffen sind". Im Einklang mit dem Bundesrat kritisiert der Jurist vor allem, dass die umstrittene Praxis des Zero Rating nicht erfasst werde. Dabei rechnen Mobilfunkbetreiber bestimmte Anwendungen nicht auf das Datenvolumen an, das in einen Tarif eingeschlossen ist – etwa Musikstreaming. Sie können so eigene Angebote oder die von Partnern bevorzugen, auch wenn das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) den Spielraum dafür eingeschränkt hat.

Ein drohendes Bußgeld bei Zero Rating hätte laut Tripp den Vorteil, dass damit der Druck auf die Anbieter erhöht würde, "sich für verbraucherfreundliche Lösungen zu entscheiden". Zudem sei etwa auch bei Verstößen gegen die Auflagen, einfache und transparente Beschwerdeverfahren oder Spezialdienste nur in einem engen Rahmen komplementär zu gängigen Internetservices anzubieten, kein Bußgeld vorgesehen.

Solche Regelungslücken seien gravierend, ergänzte Thomas Lohninger von SaveTheInternet.eu. Laut aktuellen Untersuchungen gebe es Zero Rating bei etwa 40 Prozent der Provider. Der Gesetzgeber müsse also ein "flächendeckendes Problem" bekämpfen. Ohne Sanktion bliebe darüber hinaus, wenn Zugangsanbieter rechtswidrig personenbezogene Daten ihrer Kunden verarbeiteten oder gegen den "Gleichbehandlungsgrundsatz" aller Netzpakete verstießen. Es gehe auch um die Frage, welche Dienste Startups im Internet noch anbieten könnten, ohne mit mehreren Zugangsanbietern kostspielige Verträge für bevorzugten Transport abschließen zu müssen.

"Deutschland sollte hier Vorreiter sein", unterstrich der Österreicher. Die Politik dürfe der lange umkämpften Netzneutralitätsverordnung "nicht auf den letzten Metern die Zähne ziehen". Der Gesetzgeber müsse eine fatale Situation abwenden, in der "einzelne Dienste mit Netzwerkmanagement bevorzugt werden". Der Bundesregierung warf Lohninger in seiner schriftlichen Stellungnahme vor, die Sanktionen "tendenziös zum Vorteil der Telekomindustrie" wenden zu wollen.

Umstritten blieb die Forderung des Bundesrates, Verbraucher vor Kostenfallen im Mobilfunk besser zu schützen. Handynutzer sollen von ihrem Betreiber laut der Länderkammer etwa verlangen können, kostenlos eine selektive, auf einzelne Anbieter oder Branchen beschränkte Sperre einzurichten. Fabian Riewerts von der Deutschen Telekom und Solveig Orlowski vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) verteidigten dagegen das seit August von vielen Betreibern aktiv geschaltete "Redirect-Verfahren". Damit muss ein Kunde auf einer "neutralen" Seite des Mobilfunkanbieters ausdrücklich bestätigen, dass er einen Vertragsschluss und Abbuchungen wünscht.

Er kenne keinen Fall, in dem dieser neue Ansatz nicht funktioniert habe, gab Riewerts zu Protokoll. "Die Kundenbeschwerden sind deutlich zurückgegangen", fügte Orlowski hinzu. Noch hätten aber nicht alle Anbieter die erweiterten Schutzmechanismen eingeführt, räumte sie ein. "Es gibt bei Redirect noch Probleme", berichtete dagegen Susanne Blohm vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Für Nutzer sei etwa teils nach wie vor nicht klar erkennbar, wann ein Kaufvertrag über eine Vielzahl von Zustimmungsknöpfe abgeschlossen werde.

Der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Wilhelm Eschweiler, kündigte an, dass das Amt erst "auf Grundlage von Fakten" entscheiden werde, ob sie Anforderungen etwa an zu erreichende Mindestqualitäten und -geschwindigkeiten bei Zugangsverträgen aufstellen wolle. Die Regulierungsbehörde habe aktuell über ihr Messwerkzeug für Verbraucher rund 900.000 Tests durchgeführt, die sie derzeit evaluiere. Mit einem ersten Ergebnisbericht sei Anfang 2017 zu rechnen, der dann "Basis für alle weiteren Schritte" sein solle.

Bislang geht Eschweiler davon aus, dass "allein aus der Publizitätswirkung" heraus der Druck auf die schlechter abschneidenden Provider wachsen werde. Konkreten Handlungsbedarf sieht er noch nicht. (vbr)