Steuerexperte: Online-Recht gleicht einem "Dschungel"
Die Rechts- und Steuervorschriften im Online-Handel bedürfen nach Expertenansicht so schnell wie möglich einer Vereinheitlichung.
Die Rechts- und Steuervorschriften im Online-Handel bedürfen nach Expertenansicht im Interesse der Unternehmen so schnell wie möglich einer Vereinheitlichung. "Das Ganze gleicht momentan noch eher einem Dschungel. Man hat sich zwar reingewagt, weiß aber nicht, wo man rauskommt", sagte der Steuer- und Rechtsexperte Roland Rehm in einem dpa-Gespräch in München.
Der Vizepräsident des Europaverbandes der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Unternehmensberater (European Consultants Unit, E.C.U.) kritisierte vor allem eine zu lange Reaktionszeit der Behörden. "Der Gesetzgeber schläft, die technische Entwicklung verläuft aber immer schneller." In den Bereichen Urheber- und Markenzeichenrecht, Besteuerung und Urkundensicherheit gebe es besonderen Handlungsbedarf, sagte Rehm. "Der Gesetzgeber muss auf das Tempo drücken", fordert er. Bislang müsse jeder Internet-Verkäufer immer noch zusätzlich eine schriftliche Rechnung liefern. "Aber wer online arbeitet, stellt auch seine Rechnungen online, das ist Usus", betonte Rehm. Elektronische Dokumente müssten endlich rechtlich anerkannt werden. Entsprechende Vorgaben mache eine Richtlinie der Europäischen Union.
Letztes Jahr hatte der Deutsche Bundestag bereits ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf regelt unter anderem die Sicherheitsanforderungen der Zertifizierungsstellen, die Signatur-Chipkarten herausgeben, welche zusammen mit einem Code zur eindeutigen Identifizierung von Personen in den Datennetzen dienen. Schlussendlich solle die digitale Signatur im Internet die eigenhändige Unterschrift ersetzen können. Dies gilt als entscheidender Schritt zu verstärktem Geschäftsverkehr im Internet. "Es ist zu hoffen, dass die Regelung schnell verabschiedet wird", drängt Rehm.
Auch beim Steuerrecht müsse viel getan werden. Auch hier gelte es, rasch und grenzübergreifend einheitliche Regelungen zu schaffen. So orientiere sich in Deutschland beispielsweise die Ertragssteuer nach dem Betriebssitz eines Unternehmens. Dies werde in der aktuellen Online-Rechtsdiskussion aber in Zweifel gezogen. Insbesondere bei Online-Geschäften könnten sich die Standorte eines Anbieters, eines Kunden und des jeweiligen Servers, über den eine Transaktion abgewickelt werde, in verschiedenen Ländern, sogar auf verschiedenen Kontinenten befinden. Sinnvoller sei es daher, sich schlicht am Ort des Betriebssitzes zu orientieren. Den jedoch mit dem Standort eines Servers gleichzusetzen, könne "nicht angehen", meinte Rehm.
Neben Problemen bei der Erhebung der Umsatz-, Ertrags- oder Einkommenssteuer sorge aber auch der Bereich des Warenzeichen- und Urheberrechts für "große Verunsicherung in den Unternehmen". Der Schutz von Warenzeichen und Patentrechten müsse verbessert werden. "Urheberrecht, wie wir es kennen, gibt es in manchen Ländern gar nicht." So verfügten die EU und die amerikanischen und asiatischen Freihandelszonen NAFTA und ASEAN zwar über entsprechende Behörden, die Abstimmung unter ihnen sei jedoch noch mangelhaft. So sei es möglich, dass ein Unternehmer zwar EU-weit ein Patent angemeldet habe, ihm jedoch trotzdem eine Klage aus den USA drohen könne. "Von überall her lauern Rechtsverletzungen und Klagen. Auf vielen Gebieten brauchen wir deshalb so schnell wie möglich globale Rechtssicherheit", forderte Rehm. (dpa) / (jk)