Juristisches Hickhack im Prozess um DVD-Cracks

In einem kalifornische Prozeß wegen Verbreitung des DVD-Cracker-Tools DeCSS gibt es Probleme mit der Zuständigkeit des Gerichts.

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In einem kalifornische Prozess wegen Verbreitung des DVD-Cracker-Tools DeCSS gibt es Probleme mit der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts. Im August hatte ein New Yorker Gericht in einem ähnlich gelagerten Fall gegen den Beklagten entschieden. Eric Corley, Betreiber der Website 2600.com, musste den DeCSS-Quellcode und alle Links dazu von seiner Site entfernen. Danach erschien der Ausgang weiterer Klagen gegen Webmaster mit DeCSS auf ihrem Server von vornherein klar.

Die DVD Copy Control Association (DVD CCA) wirft allen Beklagten vor, das Urheberrechtsgesetz Digital Millennium Copyright Act (DMCA) sowie das kalifornische Gesetz zum Schutze von Geschäftgeheimnissen zu verletzen – ähnlich wie im Verfahren gegen Corley.

Die Klageschrift bezeichnet das Kopierschutzverfahren CSS (Content Scrambling System) als ein Geschäftsgeheimnis der DVD CCA. Da der Bundesstaat Reverse Engineering grundsätzlich nicht verbietet, beruft sich die DVD CCA auf eine entsprechende Unterlassungsverpflichtung im Lizenzvertrag, den jeder Nutzer eines PC-DVD-Players beim ersten Programmstart akzeptieren muss.

Nun aber kommt Bewegung in die Sache: Am Donnerstag wies das oberste Gericht des Staates Kalifornien das mit dem kalifornischen Prozess befasste Gericht an zu erklären, warum ein Beklagter im Verfahren verbleiben solle, obwohl er seinen Wohnsitz nicht in Kalifornien hat. Gelingt dies dem Gericht beziehungsweise der Klägerin DVD CAA nicht, dürfte dies für die meisten Beklagten das Ende des Gerichtsverfahrens bedeuten – 18 der 21 Beklagten leben außerhalb des Sonnenstaates. (nij)