"Datenschutzverhinderungsgesetz": De Maizière macht neuen Reformanlauf

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat nach der scharfen Kritik an seinem ersten Aufschlag für ein neues Datenschutzgesetz einen zweiten Entwurf vorgelegt. Für Praktiker bleibt aber auch dieser "inakzeptabel".

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Datenschutz, Netzwerk, Sicherheit
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Das Bundesinnenministerium hat einen neuen Versuch gewagt, die neue EU-Datenschutzverordnung und den darin verbliebenen nationalen Spielraum in nationales Recht umzusetzen. Nach Ansicht der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD), die den zweiten, mit Begründung 122 Seiten langen Referentenentwurf aus dem Hause Thomas de Maizières (CDU) veröffentlicht hat, ist das Vorhaben diesmal zumindest "gesetzestechnisch besser gelungen". Insgesamt fällt der Tenor der Praktiker aber weiter vernichtend aus.

Der zweite Anlauf sei nun nach all den Protesten gegen den ersten Entwurf zumindest systematischer angedacht und zitiere die grundlegenden EU-Vorgaben richtig, erkennt die DVD an. Es werde – wie in Deutschland üblich – nun zwischen Datenschutz im öffentlichen Bereich und in der Wirtschaft unterschieden. Inhaltlich enthalte der Entwurf aber "alte und teilweise auch neue europarechts- und verfassungswidrige inakzeptable Regelungen".

Eingeschränkt werde etwa die "Magna Charta" des informationellen Selbstbestimmungsrecht in Form des "Auskunftsanspruchs der Betroffenen" unter Verweis auf die innere Sicherheit sowie den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, rügt die Bürgerrechtsorganisation. Dies sei unvereinbar mit den Grundrechten. Zudem solle die Kontrollbefugnis der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden bei Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Abgeordneten, Anwälten oder Journalisten auf "technische Aspekte" zurückgefahren werden.

Für nicht hinnehmbar hält die DVD auch die "rudimentäre Prüf- und Berichtsbefugnis" der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff im Geheimdienstbereich. Ferner würden deren Sanktionsmöglichkeiten in den Bereichen Polizei und Justiz beschränkt. Die Vertretungsbefugnis der Bundesdatenschutzbehörde im geplanten Europäischen Datenschutzausschuss, der über zentrale Streitfragen rund um die Verordnung entscheiden soll, geht den Beobachtern wiederum zu weit im Vergleich zu den Rechten der Landesdatenschutzbeauftragten.

Ungeheuerlich findet es die Vereinigung zudem, dass de Maizière mit dem Entwurf versucht, die heftig umstrittene Vorschrift zur erweiterten Videoüberwachung auch in der Initiative zu den europäischen Vorgaben verankern will. Mit dem vom Parlament noch gar nicht behandelten parallelen Vorhaben soll beim Anbringen elektronischer Augen etwa in Stadien oder Einkaufszentren Sicherheitsbelangen der Vorrang vor dem Datenschutz eingeräumt werden.

"Der Entwurf ist eher ein Datenschutzverhinderungsgesetz", fasst der DVD-Vorsitzende Frank Spaeing die Kritik zusammen. Andere beteiligte Ressorts wie das Bundesjustizministerium müssten bei der anstehenden Kabinettsabstimmung unbedingt intervenieren. "Verfassungsrechtliche Notwendigkeiten" sowie die Belange von Unternehmen, Verbrauchern und Forschung dürften nicht länger ignoriert werden. Thilo Weichert aus dem DVD-Vorstand wertete das Papier als "weiteren Beleg" nach dem IT-Gipfel dafür, "dass der Datenschutz bei der Bundesregierung derzeit nicht als relevant wahrgenommen wird".

Nach wie vor dürften auch mit dem überarbeiteten Entwurf sämtliche Behörden laut Innenressort personenbezogene Daten generell verarbeiten, solange dies "für die Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe" nötig scheint. Voßhoff hatte diese Vorschrift bereits als "zu undifferenziert" und unverhältnismäßig beanstandet. (jk)