CDU will keine pauschale Urheberrechtsgebühr auf PCs

In einem Grundsatzpapier der Internetkommission der CDU äußert sich Internetsprecher Thomas Heilmann zur Zukunft des Urheberrechtsschutzes

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Von
  • Sven Hansen

Thomas Heilmann, Vorsitzender der CDU-Internetkommission, beschäftigt sich in seinem gestern veröffentlichten Papier mit der Frage, wie die Rechte von Urhebern im digitalen Zeitalter geschützt werden können.

Informationseinheiten sind der eigentliche Treibstoff der neuen Medien: flüchtig und zudem leicht kopier- und verteilbar. Das bestehende Urheberrecht, entstanden in einer "vordigitalen" Zeit, kann laut Heilmann einen effektiven Schutz des geistigen Eigentums ihrer Schöpfer nicht mehr gewährleisten. Hinzu kommt, dass sich besonders im Medium Internet inzwischen eine "Gratiskultur" entwickelt habe, die davon ausgehe, dass digitale Inhalte generell kostenfrei und unbeschränkt nutzbar seien. Will man aber qualitativ hochwertige Inhalte, bedarf es der gerechten Entlohnung der Urheber.

Eine pauschalisierte Abgabe ist aus Sicht der CDU zu diesem Zweck allerdings grundsätzlich ungeeignet. Vielmehr müsse man die "Einzelvergütung" einer jeden Informationseinheit als Ziel vor Augen haben. Heilmann fordert daher, das die Entwicklung von technischen Schutzvorkehrungen zur Sicherung digitaler Inhalte – zum Beispiel durch digitale Signaturen – forciert werden muss. Der Aufbau eines digitalen Rechtemanagementsystems (DRMS), solle letztendlich die individuelle Vergütung von Inhalten ermöglichen.

Pauschale Gebühren dürften sich als Übergangslösung lediglich auf einzelne Komponenten beziehen, die das Kopieren digitaler Informationen zum Zweck haben (CD-Brenner, Scanner, Speichermedien). Eine Pauschalabgabe auf komplette Systeme lehnt die CDU hingegen ab: "Denn der PC ermöglicht als Multifunktionsgerät zwar auch Kopierfunktionen, jedoch treten diese hinter andere Nutzungen zurück". Heilmann befürchtet bei einer Einführung Nachteile für die heimische Wirtschaft und negative Effekte für die Akzeptanz des Mediums bei den Bürgern. Grundsätlich sollten alle Beschlüsse zu Pauschalgebühren wegen ihres Übergangscharakters nur zeitlich befristete Gültigkeit haben. Heilmann schließt mit der Feststellung, dass eine effektive Sicherung des Urheberrechts nur im internationalen Kontext gewährleistet werden kann.

Dieser Hinweis scheint grade vor dem Hintergrund der jüngsten Bemühungen, auf europäischer Ebene zu einem Konsens zu gelangen, angebracht. Ein bundesdeutscher Alleingang könnte durch eine bevorstehende europäische Regelung sonst schnell Makulatur werden. (sha)