Privater Rundfunk fordert Zugangsgarantie zum Kabelnetz
Die privaten Rundfunkanbieter befürchten, dass ihnen die neuen Eigner der TV-Kabelnetze den Zugang zu den Netzen erschweren könnten.
Eine rasche Erneuerung der Medienpolitik hat der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, angemahnt. Derzeit sei ein erlahmender Reformeifer auf diesem Feld festzustellen, sagte er am Freitag zum Abschluss der Jahreshauptversammlung des VPRT in Berlin. Die Politik sei dabei, dieses wichtige Thema auf die lange Bank zu schieben.
In Berlin hat der VPRT ein Eckwertepapier für einen Medienstaatsvertrag erarbeitet, der möglichst rasch in konkrete Ergebnisse umgesetzt werden soll. "Wir stellen konkrete ordnungspolitische Vorschläge für die dringend notwendige Modernisierung der Medienregulierung in Deutschland und Europa zur Diskussion. Ziel ist es, die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen durch die unterschiedlichen Regelungen für vergleichbare elektronische Medien so schnell wie möglich abzubauen", sagte Doetz.
Ein zentraler Punkt des Entwurfes ist die Gewährleistung des freien Zugangs der Rundfunkanbieter zu den Kabelnetzen und digitalen Plattformen. Ein derzeit akutes Problem bestehe in der Auseinandersetzung mit den neuen Mehrheitsinhabern der regionalen Kabelnetzgesellschaften. Nach Doetz Worten sehe es der private Rundfunk mit Sorge, wie bei der Aufrüstung der bestehenden Breitbandkabelnetze versucht werde, das Rundfunkangebot zu Gunsten anderer Angebote auszudünnen. Für Unternehmen wie Callahan Associates, das die Mehrheit der Kabelnetzgesellschaften in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erworben hat, ist vor allem auch die Möglichkeit interessant, über das Kabelnetz breitbandige Internet-Zugänge anzubieten (mehr dazu in Frischer Wind in Kabelnetzen, c't 21/00, S. 54).
Der VPRT fordert, dass ein Drittel der Bandbreite des ausgebauten Kabelnetzes für den Rundfunk und seine Angebote reserviert wird. Diese Forderung schließe ausdrücklich auch die öffentlich-rechtlichen Anbieter ein, denn der Vorstoß der privaten Kabelnetzbetreiber richte sich gegen den Rundfunk insgesamt, nicht nur gegen die privaten Anbieter. (chr)