Snowden-Befragung: Koalition legt Beschwerde gegen BGH-Urteil ein

Die Regierungsfraktionen haben Beschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs eingelegt, wonach die Parlamentarier die Bundesregierung ersuchen müssten, die Voraussetzungen für eine Snowden-Vernehmung zu schaffen.

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Edward Snowden

(Bild: dpa, Guardian/Glenn Greenwald/Laura Poitras)

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NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Die große Koalition hat am Donnerstag verhindert, dass sich die Bundesregierung in nächster Zeit konkret mit der Frage beschäftigen muss, ob und wie Edward Snowden in Deutschland als Kronzeuge vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags gehört werden könnte. Schwarz-Rot habe am gleichen Tag Rechtsmittel gegen ein von der Opposition erfochtenes Urteil des Bundesgerichtshof eingelegt, erklärte der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU) nach der nicht-öffentlichen Sitzung des Ausschusses. Der BGH hatte entschieden, dass das Gremium das einfordern können dürfte. Der von den Karlsruher Richtern geforderte Beschluss sei damit aber nun automatisch auf unbestimmte Zeit verschoben worden.

Vorige Woche hatte der Ausschuss die Entscheidung mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und SPD zunächst vertagt. Es war aber klar, dass diese nicht ohne weitere Schritte unbegrenzt hinausgezögert werden könnte. Nun hat die Koalition mit der Beschwerde einen Weg gefunden, dass eine Snowden-Anhörung wieder in weite Ferne rückt und die Bundesregierung vorläufig nicht Farbe bekennen muss.

Der BGH-Beschluss sei nicht rechtsklar, begründete Sensburg den Schritt. Er halte das Urteil für falsch, ergänzte SPD-Obmann Christian Flisek. Der Bundesgerichtshof müsse erneut über den Fall beraten. Laut der Koalition haben die Richter vor allem die schwierigen Umstände einer Befragung des NSA-Whistleblowers in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt. Die US-Regierung hatte wiederholt betont, dass Snowden Gesetze gebrochen und sich den Gerichten in den Vereinigten Staaten stellen müsste.

Die Linke Martina Renner monierte, dass die Abgeordneten der Koalition ihre politische Hoheit zugunsten der Regierung abgegeben hätten. Der BGH habe gefordert, dass das Ersuchen, die Voraussetzungen für eine Vernehmung Snowdens zu klären, unverzüglich an die Bundesregierung gerichtet werden müsse. Nun könne sich der Streit möglicherweise weit ins nächste Jahr hinein erstrecken bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Ausschuss seine Beweisaufnahme vor der Bundestagswahl einstellen müsse. Für die Grünen bezeichnete Konstantin von Notz die Taktik der Regierungsfraktionen als sehr zynisch vor allem gegenüber dem potenziellen Zeugen. (mho)