Gefängnis für Ticket-Bots in New York

New York verschärft den Kampf gegen Ticket-Bots und greift zum Strafrecht: Mit bis zu einem Jahr Haft muss rechnen, wer automatisiert Eintrittskarten kauft oder damit gekaufte Karten zum Weiterverkauf feilbietet.

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Aufschrift "Roseland - Lady Gaga Sold Out"

Da rollt der Rubel.

(Bild: Vladimir CC-BY-SA 2.0)

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Jene Eintrittskarten zu begehrten Veranstaltungen, die in den freien Verkauf gelangen, sind oft in Windeseile vergriffen. Bots kaufen das gesamte Kontingent auf, der Botbetreiber verkauft die Karten dann zu einem Vielfachen weiter. Den Veranstaltern ist das ein Dorn im Auge, weil sie gerne selbst mit Wiederverkäufern ins Geschäft kommen möchten.

Etwa ein Dutzend US-Staaten versucht, den Bots einen zivilrechtlichen Riegel vorzuschieben. New York geht nun einen Schritt weiter und schwingt die Keule des Strafrechts: Botbetreibern und wissentlich Weiterverkaufenden droht bald ein Jahr Gefängnis.

Bots und Webcrawler erzeugen die Hälfte des Webverkehrs.

Die entsprechende Gesetzesnovelle hat New Yorks Gouverneur Andrew Cuomo vergangene Woche unterzeichnet. Ende Februar wird sie in Kraft treten. Das Gesetz greift bei Eintrittskarten-Verkaufssystemen für den Einzelhandel, die den Zugriff auf das System oder die Zahl der pro Kunde erwerbbaren Karten beschränken. Diese Verkaufssysteme können Webseiten, Apps, Telefonsysteme oder "andere technischen Plattformen" sein.

Verboten ist der Besitz oder Betrieb von (teil)automatischen Systemen, die die Einschränkungen des Verkaufssystems umgehen. Mit solchen Systemen erworbene Karten dürfen auch nicht verkauft oder zum Weiterverkauf angeboten werden. Für Übertretungen dieser Vorschriften drohen bis zu 1.500 US-Dollar Verwaltungsstrafe pro Ticket und die Abschöpfung der Bereicherung.

Dazu kommen die strafrechtlichen Sanktionen von bis zu einem Jahr Haft (oder bis zu drei Jahre überwachte Bewährung) und bis zu 1.000 Dollar Strafe oder bis zum Doppelten des aus der Tat erzielten Gewinns. Außerdem können sowohl die Betreiber des Veranstaltungslokals als auch sonst Betroffene auf Schadenersatz klagen. Das Gericht darf diesen Schadenersatz verdreifachen.

Für Wiederholungstäter gibt es härtere zivilrechtliche Sanktionen. Nicht verboten wird der Weiterverkauf von Karten, die auf lauteren Wegen erworben wurden. Der US-Verband der Ticket-Weiterverkäufer (National Association of Ticket Brokers) sowie die Ticket-Handelsplattform Stubhub sind gegen den Einsatz von Bots und unterstützen das New Yorker Gesetz.

1969 galten noch andere Preise.

"Es geht um viel Geld. Das ist ein Multimillionendollar-Geschäft", sagte der Rechtsjournalist Gerald Silverman in der Radiosendung Bloomberg Law, "Die bisherigen Strafen werden von vielen einfach als Betriebskosten angesehen." Ein einzelner Betreiber soll 2013 mit mehreren Bots 42 Millionen Dollar verdient haben.

Vielleicht gibt es in den Vereinigten Staaten bald auch ein einschlägiges Bundesgesetz, das Verwaltungsstrafen vorsieht. Sowohl das Repräsentantenhaus als auch der Senat haben jeweils ein unterschiedlich formuliertes BOTS Gesetz (Better Online Ticket Sales Act) beschlossen. Offen ist, ob die notwendige Einigung auf einen gleichlautenden Text noch vor dem dem nahenden Ende der Legislaturperiode gelingt. Danach müsste der Gesetzesantrag komplett neu eingebracht werden. (ds)