Umweltministerin und Atomkonzerne begrüßen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Am Zeitplan der Atomausstiegs ändere sich nichts, betont die Umweltministerin nach dem Urteil aus Karlsruhe. Die Atomkonzerne sehen sich in ihren Entschädigungsansprüchen bestätigt.

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Umweltministerin und Atomkonzerne begrüßen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

(Bild: dpa)

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Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, laut der der Atomausstieg von 2011 größtenteils verfassungsgemäß ist, zeigen sich das Bundesumweltministerium und zwei der klagenden Energiekonzerne überwiegend zufrieden. An der Rechtmäßigkeit des Atomausstiegs ändert sich nichts, allerdings gab das Gericht den Atomkonzernen teilweise in ihren Ansprüchen Recht.

"Sowohl die Einführung fester Abschalttermine als auch die Staffelung der Abschaltfristen sind verfassungskonform", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Verfassungskonform seien auch die entschädigungslose Rücknahme der Laufzeitverlängerungen von 2010 und das Gesetzgebungsverfahren selbst. "Die Milliardenforderungen der Konzerne sind mit dem heutigen Tage vom Tisch", betonte Hendricks.

Der Energiekonzern Eon begrüßt an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Aspekt, dass für den früheren Ausstieg aus der Atomkraft eine angemessene Entschädigung fällig sei. Damit habe das Gericht "insbesondere die Bedeutung von Vertrauen bei Investitionsentscheidungen auf Basis politischer Beschlüsse gewürdigt", wie der Konzern mitteilt.

Eon hatte nach eigenen Angaben auf Basis des Energiekonzepts der Bundesregierung von Ende 2010 hunderte Millionen Euro in einen längeren Betrieb der Atomkraftwerke investiert. Nach dem Beschluss für einen schnelleren Atomausstieg nach dem Reaktorunfall von Fukushima 2011 seien diese Investitionen vollständig entwertet worden. Zumindest diese Einbußen hätte die Regierung seinerzeit berücksichtigen müssen.

Matthias Hartung, Vorstandsvorsitzender der RWE Power, erklärte: "Mit dem heutigen Urteil des höchsten deutschen Gerichts haben wir in einer für uns fundamentalen Rechtsfrage Klarheit für unser Unternehmen und seine Eigentümer."

RWE hatte 2002 unter anderem ein Stromkontingent aus dem AKW Mülheim-Kärlich zur Verstromung in seinen Atomkraftwerken erhalten und im Gegenzug auf Schadenersatzansprüche in einem anderen Verfahren verzichtet. Nach der zur Energiewende von 2011 für die Kraftwerke festgelegten Stilllegungszeitpunkten sei es RWE nicht mehr möglich, dieses Stromkontingent in ihren Anlagen zu verstromen. RWE begrüßt, dass das Gericht dies als verfassungswidrigen Eingriff in das Eigentum gewertet habe.

Die Börse reagierte ebenfalls überwiegend erfreut auf das Karlsruher Urteil. Die Aktien von RWE und Eon legten am heutige Dienstag deutlich zu.

Drei AKW sind noch in Deutschland in Betrieb (7 Bilder)

Seit März 1984 ist Block C des AKW im bayerischen Gundremmingen in Betrieb. Block A war von 1967 bis 1977 in Betrieb. Der 1984 ans Netz gegangene Block B wurde am 31. Dezember 2017 abgeschaltet, Block C – ebenfalls 1984 in Betrieb genommen – folgte Ende 2021. (Bild: kkw-gundremmingen.de)

(anw)