Noch kein Urteil im Streit um französische Yahoo-Blockade
Bei dem Gerichtsverfahren geht es darum, ob und wie Yahoo den Zugang zu Auktionseiten für Nazi-Gegenstände für Franzosen sperren kann.
Nachdem der für die Zukunft des Internet höchst bedeutsame Prozess schon einige Male von Richter Jean-Jacques Gomez verschoben wurde, fand heute wieder eine Anhörung von Experten statt (Noch einmal vertagt). Bei dem Prozess geht es darum, ob und wie Yahoo den Zugang zu Auktionsseiten für Nazi-Gegenstände, deren Handel in Frankreich verboten ist, für Franzosen sperren kann.
Am 22. Mai hatte der Richter bereits Yahoo wegen der "Verletzung des kollektiven Gedächtnisses" dazu verurteilt, die beanstandeten Webseiten für französische Bürger unzugänglich zu machen. Geklagt hatten die Ligue internationale contre le racisme et l'antisemitisme (LICRA) sowie die Union des etudiants juifs de France (UEJF).
Nach der Urteilsverkündigung aber hatte der Richter den Termin zur Umsetzung des Urteils verschoben und bereits eine Anhörung über die technische Machbarkeit solcher technischer Sperren für Bürger bestimmter Länder durchgeführt. Yahoo müsste, sollte es die Seiten nicht sperren, eine Geldstrafe von bis zu 400.000 Mark täglich zahlen. Eine hundertprozentige Sperrung könne nicht durchgeführt werden, sagten die Experten, während Yahoo auf Konfrontation ging (Nationale Rechtssprechung im Internet).
Jerry Yang, Mitbegründer von Yahoo, hatte bereits Mitte Juni klar gestellt, dass man sich nicht einfach dem Urteil eines französischen Richters unterwerfen werde: "Wir werden den Inhalt unserer Seiten in den USA nicht ändern, nur weil man uns in Frankreich dazu auffordert." Etwas milder erklärte der französische Yahoo-Chef Philippe Guillanton, dass man dann, wenn man den Inhalt für Franzosen filtere, schnell in die Situation käme, dass "dieses oder jenes Land uns auffordert, diesen oder jenen Inhalt zu filtern".
Marc Lévy, Anwalt von Licra, lenkte während der Verhandlung ein und meinte: "Wir sind keine Absolutisten." Auch eine nicht wasserdichte Blockierung würde die Kläger zufrieden stellen. Dagegen forderte Stéphane Lilti, Rechtsvertreter von UEJF, provokativ: "Wenn man es nicht filtern kann, muss man es löschen." Allerdings sagte er auch, dass Yahoo nicht dazu genötigt werden kann, tatsächlich jeden Zugriff zu verhindern, aber die Verpflichtung habe, die Mittel wenigstens einzusetzen. Dann würde man sich auch mit einem "relativen Ergebnis" zufrieden geben, wenn Yahoo entsprechende Filter einsetze oder jeden Übergang von yahoo.fr zu yahoo.com verhindere.
Die Vorschläge der Experten, darunter auch Vint Cerf, gingen dahin, dass man die Seitenaufrufe derjenigen Internetnutzer blockiert, die sich automatisch als französischer Herkunft identifizieren lassen. Identifizieren könne man etwa 70 Prozent anhand der IP-Adressen. Die restlichen 30 Prozent, die nicht identifiziert werden können, weil sie beispielsweise bei einem Provider wie AOL.com sind, könnten freiwillig eine Erklärung über ihre Nationalität auf einem Formular eingeben, wobei man wissen müsse, dass sie auch schwindeln könnten, betont Vint Cerf. Überdies meinte er, dass jede Blockade unzuverlässig sei und umgangen werden könne. Man könne also prinzipiell den Zugriff französischer Bürger auf ihnen verbotenen Seiten verhindern, aber um die angemessene Zuverläsigkeit zu erreichen, genüge eben die Identifizierung der IP-Adressen nicht.
Der von den Experten dem Richter vorgelegte Bericht sei keine formelle Beantwortung der Frage des Richters, hieß es heute. Das Gericht werde deswegen erst am 20. November eine Entscheidung treffen. Das Gerichtsverfahren gilt als Präzedenzfall für die Rechtsprechung in Internetangelegenheiten angesehen wird. Geht Frankreich voran, so könnten bald durch technische Mittel im Cyberspace die nationalen Grenzen wiederkehren. (fr)