Otto Now: Elektro- und Haushaltsgeräte mieten statt kaufen

Mit Otto Now will der Hamburger Online-Händler neue Wege gehen: Kunden können zahlreiche Produkte wie Konsolen und Notebooks mieten, eine Playstation 4 gibt es für 14,99 Euro im Monat.

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Otto Now: Elektro- und Haushaltsgeräte mieten statt kaufen
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Onlinehändler Otto hat seine im September angekündigte Plattform namens Otto Now gestartet, über die Kunden Produkte mieten können, statt sie zu kaufen. Die noch als „Beta-Version“ bezeichnete Webseite bietet bislang Hardware und Unterhaltungselektronik wie Tablets, Konsolen und Drohnen an, ebenso wie Haushalts- und Sportgeräte. Unter anderem kann man sich eine Playstation 4 für 14,99 Euro im Monat mieten, ein Samsung Galaxy S7 Edge für 32,99 Euro oder ein Surface Pro 4 für 49,99.

Die Mindestmietdauer beträgt dabei laut Otto immer drei Monate, danach kann monatlich gekündigt werden. "Die Idee, Produkte auf Zeit zu besitzen und lediglich zu mieten, hat in Deutschland ein neues Level erreicht. Es ist jetzt der richtige Moment, die Bereitschaft der Konsumenten für Mietangebote zu testen“, sagte Vertriebs-Chef Marc Opelt laut Pressemitteilung.

Die angebotenen Produkte sollen "neuwertig“ sein, was Otto als "wie neu, professionell gereinigt und voll funktionsfähig“ beschreibt. Der Mietpreis deckt Lieferung, Aufbau beziehungsweise Installation, Reparaturen sowie die Abholung ab. Die Reparatur will Otto aber nur bei Defekten aus "sachgemäßer Nutzung“ übernehmen – gegebenenfalls soll auch ein Ersatzgerät gestellt werden. Die Mietdauer ist nicht begrenzt, liegt sie über 12 Monaten werden die monatlichen Gebühren etwas günstiger. Ein Kauf lieb gewonnener Miet-Produkte ist bislang nicht vorgesehen.

Gehen die Produkte zum Mietende an Otto zurück, sollen diese eingehend geprüft, geputzt und gegebenenfalls erneuert werden für die Weitervermietung. Sollten auf dem Gerät persönliche Daten angefallen sein, verspricht Otto diese zu löschen und das Gerät auf Werkeinstellungen zurückzusetzen. Gebrauchs- und Abnutzungsspuren, die aus normaler Nutzung stammen, sollen den Mietern nicht berechnet werden. Wie kulant Otto das in der Praxis auslegt, muss sich zeigen.

Bei Defekten, die der Nutzer selbst verursacht, müssen diese jedenfalls selber haften. Otto rät im Fall des Falles auch die Konditionen der eigenen Haftpflichtversicherung zu prüfen, die mitunter für Schäden an gemieteten Produkten aufkommt. (axk)